Schließung von Diskotheken und Clubs

Vorabinformationen des Staatsministeriums um 15:30 Uhr – Corona-Verordnung soll morgen in Kraft treten

Vorabinformationen des Staatsministeriums um 15:30 Uhr – Corona-Verordnung soll morgen in Kraft treten
Diskotheken und Clubs sollen schließen und im öffentlichen Raum ein Alkoholverkaufs- und Konsumverbot gelten. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
03.12.2021, 16:00 Uhr



Stuttgart Die rechtlich notwendige Corona-Verordnung lässt weiter auf sich warten. Gegen 15.30 Uhr gab das Staatsministerium jedoch eine umfassende Erklärung ab.

Das meiste der Inhalte der Corona-Verordnung ist inzwischen durchgesickert. Ab morgen soll die Corona-Verordnung in Kraft treten. Betroffen sein werden vor allem die Weihnachtsmärkte, die Gastronomie, Großveranstaltungen, Diskotheken, Clubs und die Restaurants wegen der dann geltenden 2G plus-Regelung. Für Großveranstaltungen gilt dann die Obergrenze von 750 Personen.

Die Mitteilung des Staatsministeriums im Wortlaut:

Das Land plant wie angekündigt weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln. Die neue Verordnung wird heute im Umlaufverfahren be-schlossen und tritt morgen in Kraft.

Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die am Donnerstag zwi-schen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen worden sind. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Län-der-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt.

Das betrifft insbesondere zwei Bereiche:

• Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 % der zugelasse-nen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenober-grenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Damit finden im Fuß-ball faktisch Geisterspiele statt.

• Für die Gastronomie gilt generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.

Darüber hinaus werden folgende Anpassungen vorgenommen:

• Verschärfung Zutrittsregelung bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (2G plus),

• Verschärfung Zutrittsregelung beim Einzelhandel (2G, Ausnahme Grundversorgung),

• Schließung von Weihnachtsmärkten,

• Schließung von Diskotheken und Clubs,

• Alkoholverkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum

• Am Silvestertag und Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik im Vorfeld von Silvester

Die strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (1 Haushalt plus max. 1 weitere Person) bleiben bestehen. Gemäß MPK-Beschluss soll zudem eine Teilnehmergrenze für private Feiern und Zusammenkünfte von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich eingeführt werden. Bevor eine solche in Baden- Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen. In Hotspot-Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gelten weiter nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte die Dringlichkeit der Maßnahmen: «Wir sind mitten drin in der vierten Welle, die angetrieben wird von einem hochaggressiven, wandlungsfähigen Virus. Wir müssen zu drastischen Mitteln greifen, um diese Welle zu stoppen. Das schmerzt, aber es ist notwendig. Die Lage auf den Intensivstationen ist dramatisch, wir müssen das System entlasten und die Ansteckungskurve so weit wie möglich abflachen. Deshalb kommt es mehr denn je darauf an, dass wir unsere Kontakte so weit wie möglich begrenzen und die Sicherheitszäune nochmals verstärken. Das gilt in kontaktintensiven Bereichen eben auch für Geimpfte und Genesene, weil auch sie – wenn auch in geringerem Ausmaß – Teil der vierten Welle sind.»

Ministerpräsident Kretschmann fügte an: «Die Maßnahmen, die wir einführen müssen, bedeuten für zahlreiche Betriebe eine sehr große Härte. Das ist der Landesregierung bewusst. Wir sind mit der Bundesregierung im Gespräch darüber, wie die Wirtschaftshilfen so ausgestaltet werden können, damit die Folgen wirkungsvoll abgefedert werden. Wir setzen uns dabei gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Antragsvoraussetzungen und Förderkonditionen im Sinne unserer Unternehmen in den Programmen optimal ausgestaltet werden. So drängen wir unter anderem darauf, dass der Bund jetzt schnellstmöglich klarstellt, dass den Unternehmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ihren Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen müssen, auch ein möglichst unkomplizierter Zugang zu den Hilfen gewährt wird, auch wenn keine Schlie-ßung ausdrücklich angeordnet wurde.»

 

Nur Impfen führt dauerhaft aus der Pandemie

Weiterhin sei die Impflücke zu groß. «Es gibt nur ein Mittel, dass uns dauerhaft den Weg aus Pandemie weist und mit dem wir diesen Teufelskreis aus Locke-rungen und Schließungen verlassen können. Und diese Mittel lautet: Impfen, Impfen und nochmal Impfen. Mit aller Kraft. Und allen Kräften, die helfen können», machte Kretschmann deutlich.

Deshalb sei wichtig, dass der Bund die Bemühungen der Länder beim Impfen nochmals stärker unterstützen will. Dazu gehöre wie zugesagt eine verlässliche Impfstofflieferung und die Ankündigung, dass der Kreis derjenigen, die Impfungen durchführen dürfen, deutlich ausgeweitet werden solle. Beim Thema Impfpflicht werde vom Bund neben den bereits geforderten einrichtungsbezogenen Impfpflichten auch eine zeitnahe Entscheidung über eine all-gemeine Impfpflicht vorbereitet. «Es freut mich, dass hier Bewegung rein-kommt. Das ist ein ganz wichtiges Signal», so Kretschmann.

Kretschmann begrüßte darüber hinaus, dass Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz zugesagt wurden. «Ich bitte den Bund nun zügig die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung zu stellen, die den Ländern die notwendigen Handlungsspielräume gibt. Dazu hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage bereitet. Wir nutzen das Instrumentarium, das uns zur Verfügung steht, aber das reicht nicht.»




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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