Inneninstandsetzung der katholischen Pfarrkirche

Förderung für Stiftskirchen-Renovation – 100.000 Euro durch GlücksSpirale

Förderung für Stiftskirchen-Renovation – 100.000 Euro durch GlücksSpirale
Die Stiftskirche soll zu Ostern 2023 wieder eröffnet werden. Foto: Archiv

Baden-Baden, 23.07.2021, Bericht: Redaktion Dank der GlücksSpirale konnte die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, DSD, in dieser Woche einen Fördervertrag in Höhe von 100.000 Euro für die Inneninstandsetzung der Stiftskirche Liebfrauen überreichen.

Der «symbolische Scheck» wurde von Steffen Skudelny, Vorstand der DSD, und Georg Wacker, Geschäftsführer der Toto-Lotto Baden-Württemberg GmbH, vor Ort in Baden-Baden an Johannes Laub, Verwaltungsleiter der Katholischen Seelsorgeeinheit Baden-Baden, übergeben. Mit den Erträgen der Lotterie GlücksSpirale sollen Wände und Gewölbe der Stiftskirche im Herzen von Baden-Baden restauriert sowie neu gefasst werden.

Die Kirche zählt zu den bedeutendsten Gotteshäusern des Landes Baden-Württemberg und war über Jahrhunderte Haus- und Grabeskirche der in der Stadt ansässigen Markgrafen von Baden. Durch den Standort im Quellgebiet der Thermalquellen wird das Denkmal jedoch stark von aufsteigender Feuchtigkeit geschädigt. Das Thermalwassersalz greift dabei Wände, Böden sowie Kunstwerke an und zersetzt die Substanz.

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Georg Wacker und Steffen Skudelny überreichen den Fördervertrag symbolisch an Verwaltungsleiter Johannes Laub (v.l.). Foto: Stiftskirche

Wieder eröffnet werden soll das Gotteshaus zu Ostern 2023. Die Arbeiten seien im Zeitplan und auch aus finanzieller Hinsicht gebe es dank vielzähliger und großzügiger Unterstützung keine Probleme. Nach Angaben des leitenden Architekten Matthias Stöhr vom Erzb. Bauamt Heidelberg laufe das Projekt in jeder Hinsicht reibungslos.

Die Stiftskirche gehört als Denkmal zu den über 370 Objekten, die die private Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen und der Mittel der GlücksSpirale allein in Baden-Württemberg fördern konnte. Vom Gesetzgeber verpflichtet ist die GlücksSpirale nicht nur einen verlässlichen und seriösen Ablauf des Glückspiels zu gewährleisten, sondern zudem die erwirtschafteten Erlöse auch dem Gemeinwohl orientierten sozialen, kulturellen oder sportlichen Zwecken zu spenden, insbesondere Projekten, die dem Denkmalschutz dienen.


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