Kammerkonzert im Weinbrennersaal am Freitag

Solisten der Philharmonie üben für mehrjähriges Projekt – Nach sechs Jahren: „Alle 16 Streichquartette von Ludwig van Beethoven“

Solisten der Philharmonie üben für mehrjähriges Projekt – Nach sechs Jahren: „Alle 16 Streichquartette von Ludwig van Beethoven“
Quartett Benazét. Foto: Jörg Bongartz

Baden-Baden, 07.12.2021, Bericht: Philharmonie Sechs Jahre Zeit wollen sich die Musiker des Quartetts Benazét der Philharmonie Baden-Baden nehmen, um alle 16 Streichquartette von Ludwig van Beethoven zur Aufführung zu bringen. Mit dabei sind Yasushi Ideue (Violine, Japan), Leonidas Karampoulat (Violine, Griechenland), Anna Zambrano (Viola, Spanien) und Heather Moseley (Violoncello, England).

Die Idee kam den vier internationalen Solisten der Philharmonie bereits 2020 und der Wunsch, mit der Aufführung dieser virtuosen Meisterwerke den 250sten Geburtstag des Komponisten zu ehren, ließ in den noch andauernden Monaten der Pandemie nicht nach. Bis 2027 wird es dauern, bis jedes der anspruchsvollen Meisterwerke auf die Bühne gebracht werden kann. Am kommenden Freitag, 10. Dezember 2021, wird mit dem zweiten und dem neunten Streichquartett das erste Segment der berühmten Meisterwerke zur Aufführung kommen. Das Konzert findet ab 20.00 Uhr im Weinbrennersaal des Kurhauses Baden-Baden statt. Die Patronatsgesellschaft für Theater und Philharmonie unterstützt dieses außergewöhnliche Projekt der vier Orchestermitglieder.

Karten sind erhältlich in der Tourist-Info am Zubringer und dem Ticketservice in den Kolonnaden am Kurhaus, Telefon 07221/275233, oder über die Website der Philharmonie unter www.philharmonie.baden-baden.de. Die Tageskasse im Kurhaus öffnet eine Stunde vor Beginn des Konzerts. Mitglieder der Patronatsgesellschaft erhalten bei dieser Veranstaltung eine Ermäßigung.

Aktuell gilt im Konzertsaal die 2G+ Pflicht. Das bedeutet, dass genesene und geimpfte Personen zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen müssen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt: Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind. Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt. Allerdings muss der Nachweis der Infektion durch einen PCR-Test erfolgen. Die Nachweise sind unmittelbar vor Einlass in den Konzertsaal erforderlich.


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