Aus dem Rathaus Baden-Baden

Für Erstklässler zum Schuljahr 2019 wird es auch schon ernst - Anmelde- und Aufnahmetermine

Für Erstklässler zum Schuljahr 2019 wird es auch schon ernst - Anmelde- und Aufnahmetermine
Die Vincenti-Grundschule hat ihren Anmeldetermin am Freitag, 30. November, 13 bis 17 Uhr. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 18.10.2018, Bericht: Rathaus Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020, das am 1. August 2019 startet, sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.

Eltern, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis 30. Juni 2014 geboren sind, können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bereits jetzt zur Schule anmelden.

Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren erfolgt in drei Stufen:

Schritt 1 (im November/Dezember 2018) ist die Anmeldung der zukünftigen Erstklässler an der für das Kind zuständigen Grundschule, die zwingend erforderlich ist, auch wenn das Kind an einer Privatschule eingeschult werden soll. Vorzulegen ist hier die Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Information an die Grundschule, soweit die Eltern eine Beschulung an einem SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum, also einer Sonderschule) oder einer Privatschule wünschen. Auch sind Vorgespräche nötig, um die Schulfähigkeit beziehungsweise Schulreife festzustellen.

Schritt 2 (bis März 2019) ist dann die Aufnahme der zukünftigen Erstklässler durch die Grundschule. Die Eltern erhalten einen Bescheid über eine eventuelle Zurückstellung oder frühzeitige Einschulung des Kindes. Dabei wird auch ein eventueller Schulbezirkswechsel angesprochen sowie der zukünftig besuchte Schulort geklärt und die Schulfähigkeit festgestellt.

Schritt 3 (September 2018) ist schließlich die Einschulung. Hier finden in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres die Einschulungsfeiern der neuen Erstklässler statt − über die genauen Termine werden die Erziehungsberechtigten von den jeweiligen Grundschulen direkt informiert.

Die Anmeldetermine für die einzelnen Schulen sind unterschiedlich: In der Grundschule Baden-Oos (Ooser Hauptstraße 30) ist der Elternabend am Montag, 19. November, die Anmeldung am Montag, 3. Dezember (Terminvereinbarung am Elternabend). Ein Elterninformationsabend für die zukünftige Klasse 1f (Bilingualklasse) ist am Montag, 26. November. In der Grundschule Balg (Balger Hauptstraße 59) ist die Anmeldung am Donnerstag, 29. November, 13.30 bis 15.30 Uhr, in der Grundschule Cité (Breisgaustraße 21) am Mittwoch, 14. November, 18 Uhr (im Rahmen eines Elternabends), in der Grundschule Ebersteinburg (Ebersteinburger Straße 54) am Dienstag, 4. Dezember, 17 Uhr, sowie in der Grundschule Haueneberstein (Alte Dorfstraße 12) am Donnerstag, 22. November, von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr. In der Grundschule Klosterschule Lichtental (Hauptstraße 40) ist am Montag, 26. November, 19 Uhr, Elternabend und am Freitag, 7. Dezember, von 9 bis 14 Uhr Anmeldung.

In der Grundschule Sandweier (Westring 1) ist Elternabend am Mittwoch, 24. Oktober, mit Ausgabe der Anmeldebögen und Rückgabe der schriftlichen Anmeldung bis Ende November. In der Grundschule Steinbach (Meister-Erwin-Straße 5) ist die Rückgabe des Formblatts vorläufige Anmeldung bis Montag, 10. Dezember. Die Theodor-Heuss-Grundschule (Rheinstraße 42) hat die Anmeldung terminiert auf Dienstag, 20. November, 13 bis 17 Uhr, die Grundschule Varnhalt (Weinsteige 17) und Grundschule Neuweier (Weinstraße 16) bieten den Elterninfoabend in der Grundschule Varnhalt an, mit Ausgabe der Erhebungsbögen, am Mittwoch, 21. November, 19.30 Uhr. Die Vincenti-Grundschule (Vincentistraße 2) hat ihren Anmeldetermine am Freitag, 30. November, 13 bis 17 Uhr. Bei der Grundschule Pädagogium ist die Anmeldung ganzjährig nach Vereinbarung möglich. Vorher ist jedoch die Anmeldung an der für das Kind zuständigen städtischen Grundschule zwingend erforderlich.

Neben den Anmeldeterminen bittet das städtische Fachgebiet Schule und Sport, auch folgende Vorgaben zu beachten: Über die Einschulung entscheiden die Schulleiter der für den Schulbezirk zuständigen Schule. Über Anträge auf Zurückstellung entscheidet die jeweilige Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Anträge auf Schulbezirksänderungen können nur an der zuständigen Schule gestellt werden und werden von dort an die gewünschte Schule weitergegeben; die Entscheidung trifft dann der Geschäftsführende Schulleiter. Das städtische Fachgebiet bittet die Erziehungsberichtigten darum, für ihre Kinder die Termine zur Bestätigung der Schulaufnahme beziehungsweise zu Antragstellungen in der für den Wohnbezirk zuständigen Schule wahrzunehmen.


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