Aus dem Rathaus Baden-Baden

Kein Kavaliersdelikt – 55 Euro Verwarnungsgeld für Gehwegparker

Kein Kavaliersdelikt – 55 Euro Verwarnungsgeld für Gehwegparker
Gehwegparken ist kein Kavaliersdelikt: Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist am rechten Fahrbahnrand zu parken. Foto: Roland Seiter

Baden-Baden, 12.06.2020, Bericht: Rathaus Immer wieder parken Autofahrer auf Gehwegen so behindernd, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Insbesondere Kinder und ältere Menschen, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen sind dabei erheblich gefährdet. Zudem besteht für Kinder bis acht Jahre die Pflicht mit dem Fahrrad den Gehweg zu benutzen. Aufsichtspersonen dürfen dies dann ebenfalls tun.

Die besondere Gefahrenlage wurde bei der kürzlich in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung berücksichtigt. Das Verwarnungsgeld für das Parken auf dem Gehweg wurde von zuvor 20 Euro auf jetzt 55 Euro angehoben.

Gehwegparken ist kein Kavaliersdelikt: Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist am rechten Fahrbahnrand zu parken. Dass Gehwegparken aber keine Seltenheit ist, belegen Zahlen aus dem vergangenen Jahr. Insgesamt 4936 Verwarnungen sprach der Gemeindevollzugsdienst 2019 wegen verbotswidrigem Gehwegparken im Stadtkreis aus. Darunter waren 219 Verwarnungen wegen Behinderung und 261 Verwarnungen, bei denen die Fahrzeuge jeweils länger als eine Stunde den Gehweg «zuparkten». In 62 besonders gravierenden Fällen mussten Fahrzeuge sogar abgeschleppt werden.


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