Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden

Bebauungsplan „Beuttenmüllerstraße“ - Aushang im Rathaus - Stellungnahmen können abgegeben werden

Baden-Baden, 30.11.2019, Bericht: Rathaus Der Bau-, Umwelt- und Umlegungsausschuss der Stadt Baden-Baden hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 15. September 2011 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan «Beuttenmüllerstraße» gemäß Paragraph 2 (1) BauGB aufzustellen.

Mit Datum vom 17.01.2013 hatte der Bau-, Umwelt- und Umlegungsausschuss der Stadt Baden-Baden die Beschlüsse gefasst, den Bebauungsplanaufstellungsbeschluss zu bekräftigen und das ursprüngliche Plangebiet nach Süden bis zur Maximilianstraße hin um die Grundstücke an der Maximilianstraße 1 – 17 zu erweitern.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.11.2019 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes «Beutenmüllerstraße» für den im Lageplan vom 16.10.2019 abgegrenzten Bereich bekräftigt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans «Beuttenmüllerstraße» umfasst folgende Flurstücke: 167tw, 169, 169/1, 169/2, 181/1, 181/2, 181/3, 2285/3, 2285/6, 2285/8, 2285/10, 2285/11, 2286/2, 2286/3, 2286/6, 2286/8, 2294, 2295, 2295/1, 2295/2, 2295/3, 2295/4, 2295/6, 2295/8, 2295/10, 2295/11, 2295/12, 2295/13, 2295/14, 2295/16, 2295/17, 2295/18, 2295/19, 2298, 2299, 2300, 2305, 2308, 2963 und ist im nachstehenden Übersichtsplan vom 16. Oktober 2019 gekennzeichnet.

Bild Übersichtsplan Beuttenmüllerstraße

Die frühzeitige Unterrichtung zum Bebauungsplan «Beuttenmüllerstraße» erfolgt mittels Aushang in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich 24.01.2020 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Baden-Baden, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden. Außerdem sind die Unterlagen unter baden-baden.de im Internet einsehbar.

Während des o.g. Zeitraums nach Paragraph 3 (1) BauGB können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachbereich Planen und Bauen, Fachgebiet Stadtplanung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt werden soll, ist die Angabe der Anschrift der Verfasser zweckmäßig. Die Ergebnismitteilungen werden erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Satzungsbeschluss versandt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und in der Regel die dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzverordnung Art. 6 I a), e), f) werden zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Ortschaftsratssitzungen anonymisiert aufgeführt werden.

Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Baden-Baden verwiesen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß Paragraph 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen muss und dessen Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Baden-Baden, den 30.11.2019
Margret Mergen
Oberbürgermeisterin


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