Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden

Bebauungsplan „Annaberg, Teil V“ - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Baden-Baden, 30.11.2016, Bericht: Rathaus Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. November 2019 beschlossen, den Bebauungsplan «Annaberg, Teil V» gemäß Paragraph 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufzustellen und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13a Baugesetzbuch aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans «Annaberg, Teil V» umfasst folgende Flurstücke:

22 tw, 686 tw, 748/2, 783 tw, 784/1, 784/2, 784/3, 784/4, 784/5, 784/6, 784/7, 784/8, 784/9, 2528/1, 2528/2, 2528/6, 2528/9, 2528/10, 2530, 2530/1, 2531/16, 2531/17, 2531/18, 2531/19, 2531/20, 2531/23 tw, 2531/24, 2531/25, 2531/26, 2531/28, 2531/39, 2532/1, 2533, 2534, 2534/1, 2534/2, 2535/1, 2535/2, 2535/3, 2535/4, 2535/5, 2535/6, 2536, 2538/1, 2538/2, 2838/3, 2538/4, 2539/2, 2539/4, 2539/5, 2541, 2544/2, 2547, 2549, 2549/2, 2549/3, 2549/4, 2550, 2551 tw, 2558, 2568 tw, 2944 tw, 2944/1 tw, 2944/2 tw, 2945 tw, 2560/40 und ist im nachstehenden Übersichtsplan vom 01.10.2019 gekennzeichnet.

Bild Übersichtsplan Annaberg

Die frühzeitige Unterrichtung zum Bebauungsplan «Annaberg, Teil V» erfolgt mittels Aushang in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich 24.01.2020 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Baden-Baden, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden. Außerdem sind die Unterlagen unter baden-baden.deim Internet einsehbar.

Während des Zeitraums nach Paragraph 3 (1) BauGB können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachbereich Planen und Bauen, Fachgebiet Stadtplanung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt werden soll, ist die Angabe der Anschrift der Verfasser zweckmäßig. Die Ergebnismitteilungen werden erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Satzungsbeschluss versandt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und in der Regel die dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzverordnung Art. 6 I a), e), f) werden zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Ortschaftsratssitzungen anonymisiert aufgeführt werden.

Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Baden-Baden verwiesen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß Paragraph 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen muss und dessen Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Baden-Baden, den 30.11.2019
Margret Mergen
Oberbürgermeisterin


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