Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden

Sonn- und Feiertagsverkauf von bestimmten Waren im Jahr 2020

Baden-Baden, 22.10.2019, Bericht: Rathaus Gemäß § 1 Abs. 6 der Satzung der Stadt Baden-Baden zur Festsetzung der Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 28.01.2008 werden nachfolgende Sonn- und Feiertage im Jahre 2020 für den Verkauf von Reisebedarf im Sinn des § 2 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LadÖG), Sport- und Badegegenstände, Devotionalien sowie Waren, die für die Stadt Baden-Baden kennzeichnend sind, freigegeben.

01., 08., 15., 22., 29. März
05., 13., 19., 26. April
03., 10., 17., 21., 24. Mai
01., 07., 11., 14., 21., 28. Juni
05., 12., 19., 26. Juli
02., 09., 16., 23., 30. August
06., 13., 20., 27. September
04., 11., 18., 25. Oktober
08., 15., 22. November

Verkaufsstellen dürfen an den freigegebenen Tagen jeweils von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

Die oben genannten Waren müssen von den Verkaufsstellen ausschließlich oder in erheblichen Umfang geführt werden.

Geschäfte, die von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, sollten dies bis zum 16.02.2020 dem Fachgebiet Öffentliche Ordnung – Gewerbewesen -,
Briegelackerstr. 21,
76532 Baden-Baden,
schriftlich oder per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitteilen.


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