Aus dem Rathaus Baden-Baden

Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Strandbad Sandweier“

Baden-Baden, 11.08.2018, Bericht: Rathaus Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2018 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans «Strandbad Sandweier» anzupassen.

Gleichzeitig billigte er die Entwürfe des Bebauungsplans «Strandbad Sandweier» und die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des «Strandbad Sandweier» einschließlich deren Begründungen mit jeweiligem Planungsstand vom 11. Juni 2018 und beschloss, alle Pläne für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans «Strandbad Sandweier» umfasst Teile der Grundstücke Flst-Nrn 6968/5, 6967 (Weg), 6968/2 (Weg), 6149, 6148, 6147,6146, 6145, 6144, 6143, 6142, 6141, 6140, 6139, 6138, 6137, 6940, 6939, 6938, 6937, 6936 und 6950 tw. Die planexternen Ausgleichsflächen liegen auf folgenden Grundstücken Flst-Nrn 3175, 3176 und 3177 sowie Teilen der Grundstücke Flst-Nrn 3178, 3179, 3180, 3181, 3172/1, 6968/6, 6968, 6965, 6950, 6674/1, 381 und 376. Im Einzelnen gelten die Lagepläne vom 11. Mai 2018. Der Planbereich einschließlich der zugehörigen planexternen Ausgleichsflächen ist in folgenden Kartenausschnitten dargestellt:

Geltungsbereich Bebauungsplan

Bild Bebauungsplan

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Strandbadneuanlage mit den dazugehörenden Flächen und Funktionen zu schaffen. Das Strandbad besteht aus insgesamt 4 Zonen: Erschließung/ ruhender Verkehr, Liegewiese mit Funktionsgebäuden, Strand und Badezone.

Die Entwürfe des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften einschließlich deren Begründungen und nachfolgend genannten Untersuchungen sowie weitere Vorschriften (z.B. DIN-Normen oder Merkblätter), auf die in o.g. Dokumenten evtl. Bezug genommen wird) liegen in der Zeit vom 20.08.2018 bis 28.09.2018 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Baden-Baden, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, vor dem Raum 624 sowie in der Ortsverwaltung Sandweier, Iffezheimer Str. 5, 76532 Baden-Baden öffentlich aus. Außerdem ist der Entwurf des Bebauungsplanes unter «öffentliche Bekanntmachungen» auf der Internetseite www.baden-baden.de einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
− Umweltbericht mit Untersuchungen und Aussagen zu den Schutzgütern
− Tiere und Pflanzen/ biologische Vielfalt: Beanspruchung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Sand- und Magerrasen, Ruderalvegetation, Uferzone mit Schilf und Weiden), gesetzlich geschützte Biotope
− Landschaftsbild und Erholung: keine erheblichen Beeinträchtigungen
− Klima und Luft: keine erheblichen Beeinträchtigungen
− Boden: besonders hochwertige Sonderstandorte für naturnahe Vegetation, Versiegelung, Verlust von Bodenfunktionen
− Wasser/ Grundwasser: keine erheblichen Beeinträchtigungen
− Mensch: keine erheblichen Beeinträchtigungen
− Kultur- und Sachgüter: keine erheblichen Beeinträchtigungen
− Artenschutzrechtliche Prüfung: Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
− Plangebiet: überwiegende Lage im FFH-Gebiet 7114-311 − Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung:
− Plangebiet: überwiegende Lage im Naturschutzgebiet «Sandheiden und Dünen bei Sandweier und Iffezheim»
− Plangebiet: komplette Lage im Wasserschutzgebiet Zone III B (gemäß Verordnung)
− Stellungnahme zur Lage im Naturschutzgebiet
− Stellungnahme zur Parkplatzfläche (Versiegelung/ Begrünung) und verkehrlichen Erschließung
− Stellungnahme zur Eingrünung
− Stellungnahme zu Amphibien und Libellen in den Uferzonen
− Stellungnahme zu sandigem Oberboden im Bereich der Liegewiese
− Stellungnahme zur Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
− Stellungnahme zur Entwässerung
− Stellungnahme zur Einfriedung

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachbereich Planen und Bauen, Fachgebiet Stadtplanung, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Anschrift der Verfasser zweckmäßig. Die Ergebnismitteilungen werden erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Satzungsbeschluss versandt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzverordnung Art. 6 I a), e), f). werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Ortschaftsratssitzungen anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Baden-Baden verwiesen.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Baden-Baden, den 11.08.2018

Margret Mergen
Oberbürgermeisterin


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