Aus dem Landratsamt Rastatt

Maskenpflicht gilt auch am Ostermontag

Maskenpflicht gilt auch am Ostermontag
Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt, 02.04.2021, Bericht: lra Die Maskenpflicht an der Rheinpromenade im Rastatter Stadtteil Plittersdorf gilt auch am Ostermontag zwischen 8 Uhr und 21 Uhr.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt weist darauf hin, dass die eigentlich von Freitag bis Sonntag geltende Regelung auch an Feiertagen gilt. Die Maskenpflicht in weiten Teilen der Innenstadt bleibt davon unberührt und gilt weiter täglich von 6 Uhr bis 21 Uhr. Die Regelung gilt bis 18. April 2021.

Aufmerksame Bürger hatten im Landratsamt angefragt, ob der Ostermontag von der Maskenpflicht ausgenommen sei.


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