Gerichtstermin vertagt

13 falsche Eidesstattliche Erklärungen von Baden-Badener Stadträten - Falsches Datum - OB-Sprecher: "Wir hatten am 30. August letzten Jahres keine Sitzung"

13 falsche Eidesstattliche Erklärungen von Baden-Badener Stadträten - Falsches Datum - OB-Sprecher: "Wir hatten am 30. August letzten Jahres keine Sitzung"
13 Stadträte gaben für Heinz Gehri Eidesstattliche Erklärungen mit falschem Datum ab. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 06.03.2018, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Ein für den 1. März vor dem Landgericht Baden-Baden anberaumter Gerichtstermin wurde durch das Gericht auf den 3. Mai vertagt. Dort stehen sich dann bei einer von Stadtrat Heinz Gehri gegen den Herausgeber von goodnews4.de angestrengten Klage die Eidesstattlichen Erklärungen von 15 Stadträten den Eidesstattlichen Erklärungen von drei Baden-Badener Stadträten gegenüber. goodnews4.de berichtete. Nur die Texte von 13 der 15 Erklärungen liegen goodnews4.de vor.

Es geht um die Frage, ob Stadtrat Gehri sinngemäß geäußert hat, dass er Einladungen in die VIP-Lounge eines Bauunternehmers angenommen hat oder nicht. goodnews4.de hatte über dahingehende Informationen durch Sitzungsteilnehmer berichtet. Stadtrat Gehri widersprach diesen Darstellungen. goodnews4.de berichtete.

Oberbürgermeisterin Margret Mergen sprang nach Darstellung mehrer Stadträte dem Stadtrat der Freien Wähler im Anschluss an eine Sitzung am 25. September 2017 zur Seite und soll zur Hilfe für den Stadtrat aufgefordert haben. 13 Stadträte unterzeichneten danach Erklärungen, die goodnews4.de vorliegen, «an Eides Statt in Kenntnis der Strafbarkeit bei Abgabe einer falschen Erklärung» und berichten «von der nicht-öffentlichen Sitzung des Bau- und Hauptausschusses vom 30.08.2017». Auf Anfrage von goodnews4.de erklärte Roland Seiter, Sprecher der Oberbürgermeisterin, am 9. Februar 2018: «Wir hatten am 30. August letzten Jahres keine Sitzung.» Schenkt man der schriftlichen Erklärung des OB-Sprechers Glauben, sind die Angaben in allen 13 Eidesstattlichen Erklärungen falsch. Der Inhalt der Eidesstattlichen Erklärungen lässt die Vermutung zu, dass es sich um einen vorgefertigten Text handelte. Dieser wurde dann offenbar ohne größere Sorgfalt walten zu lassen unterzeichnet. So könnte es sich erklären lassen, weshalb alle 13 Stadträte von einem Sitzungstag berichten, an dem gar keine Sitzung stattgefunden hat. Ein Stadtrat der Grünen bringt sogar das Kunststück fertig, an Eides Statt am 8. September 2017 zu erklären, dass er am 9. September ein Tonband abgehört hätte.

Unter den für Stadtrat Gehri aussagenden Stadträten befinden sich drei Rechtsanwälte. Auch sie unterzeichneten die eidesstattlichen Erklärungstexte mit den falschen Angaben. Diese «Hilfe» für Stadtrat Heinz Gehri wurde von Stadträtinnen und Stadträten der CDU, SPD, Grünen und Freien Wählern geleistet. Die Freien Bürger für Baden-Baden, FBB, und die FDP nahmen an dieser Aktion nicht teil. Nach Angaben des Anwaltes von Heinz Gehri sollen zwei weitere Eidesstattliche Erklärungen abgegeben worden sein, die goodnews4.de jedoch nicht vorliegen. Dabei soll es sich um Erklärungen eines CDU-Stadtrates handeln und eines Stadtrates, der auf der Liste der FDP kandidiert hat. Die drei Eidesstattlichen Erklärungen, die den 15 Eidesstattlichen Erklärungen gegenüberstehen, stammen von einer grünen Stadträtin und zwei Stadträten der FBB.

Anmerkungen der Redaktion: Am 18. September 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden bestätigt, dass ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsvorwürfen und möglichen rechtswidrigen Preisabsprachen eingeleitet wurde. goodnews4.de berichtete. Zwischenzeitlich erklärte die Staatsanwaltschaft, dass «Belastungsaussagen einen Teil der Tatvorwürfe» bestätigen würden. goodnews4.de berichtete. Zu möglichen Erkenntnissen in Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen hat sich die Staatsanwaltschaft bislang nicht erklärt. Noch Ende August 2017 richteten sich Vorwürfe der Baden-Badener CDU nicht gegen den Bauunternehmer, sondern gegen die Berichte in goodnews4.de. goodnews4.de berichtete.


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