Antrag an baden-württembergische Landesregierung

Erbschaftsfall von 2013 bei Sparkasse Baden-Baden Gaggenau löst parlamentarische Initiative der FDP aus - CDU-Landtagsfraktionssprecher: "Schutz von Senioren vor Abzocke und anderen dubiosen Geschäften"

Erbschaftsfall von 2013 bei Sparkasse Baden-Baden Gaggenau löst parlamentarische Initiative der FDP aus - CDU-Landtagsfraktionssprecher: "Schutz von Senioren vor Abzocke und anderen dubiosen Geschäften"
In dem Fall aus dem Jahr 2013 geht es um die Erbschaft eines Sparkassen-Mitarbeiters, die dieser von einer 98-jährigen Kundin angenommen haben soll.

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goodnews4-O-TON-Interview von Nadja Milke mit Lothar Volle

Baden-Baden, 07.12.2017, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch «Erschleichen von Begünstigungen unter anderem im Pflege- und Finanzbereich», heißt es im Titel einer aktuellen Anfrage an die baden-württembergische Landesregierung. Hintergrund des Antrags vom 28. November 2017 durch Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, ist ein Fall bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau.

In dem Fall aus dem Jahr 2013 geht es um die Erbschaft eines Sparkassen-Mitarbeiters, die dieser von einer 98-jährigen Kundin angenommen haben soll. goodnews4.de berichtete damals. Es ging um ein Vermögen von über 850.000 Euro. Ein Streit zwischen den Erben und dem begünstigten Sparkassen-Mitarbeiter war nach der goodnews4-Berichterstattung außergerichtlich beigelegt worden. Die Erben hatten dem Sparkassenmitarbeiter war vorgeworfen, auf «die Testament-Politik Einfluss genommen» zu haben.

Gegenüber goodnews4.de hatte Stefan Siebert, der damalige Vorstandsvorsitzende erklärt, er habe nur von einem anderen Fall aus dem Jahre 2007 Kenntnis. goodnews4.de berichtete. Zwischenzeitlich liegt goodnews4.de ein Schreiben vor, in welchem es heißt, dass der Mitarbeiter «über die Nachlassangelegenheit Lilo A.» informiert habe, «die zu beachtenden Regelungen wurden aufgrund der uns vorliegenden Kenntnisse von Herrn O. in jeder Hinsicht eingehalten». Unterzeichnet ist das Schreiben von Stefan Siebert, damals Vorstandsvorsitzender und Martin Semmet, damals tätig im Vorstandssekretariat, heute auch Vorstandsmitglied.

Nach den goodnews4.de vorliegenden Unterlagen heißt es in Aufzeichnungen des behandelnden Arztes, dass die Kundin der Sparkasse nicht nur «sehr suggestibel» sei, sondern «in Kombination mit der Demenz zumindest von einer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit ausgegangen werden kann». Ob diese Sachverhalte in Zusammenhang mit dem gesundheitlichen Zustand der 98-jährigen Kundin den Verantwortlichen in der Sparkasse bekannt waren, ist nicht bekannt. Ein Notar aus Bühl hatte eine Testamentsänderung zunächst verweigert, da sich «Frau A.an den Inhalt bzw. die gewünschte Beurkundung nicht mehr erinnern konnte».

Zu den Vorgängen um den Erbschaftsfall von 2013 erklärte der amtierende Vorstandsvorsitzende Lothar Volle in einem aktuellen goodnews4-O-TON-Interview, dass zum damaligen Zeitpunkt noch ein anderes Bewusstsein geherrscht habe: «Dem Grunde nach muss man auch sagen, hat sich die Welt verändert wir sind sensibler geworden was diese Themen angeht. Sie werden auch wenn Sie uns weitere Fragen stellen feststellen, dass wir auch unsere Regeln im Hause angepasst haben. Dann lernen wir einfach auch dazu.» Doch schon 2013 erklärte Christoph Blumenthal, Sprecher der Deutschen Bank, Frankfurt gegenüber goodnews4.de, dass «die Annahme von Schenkungen, und Erbschaften aus Kunden-Hand» für Mitarbeiter der Deutschen Bank «grundsätzlich untersagt» sei.

In ihrem Antrag an die baden-württembergische Landesregierung will die FDP-Fraktion nun wissen «in welchem Ausmaß ihr in den letzten vier Jahren Fälle bekannt geworden sind, in denen sich Personen, die aus beruflichen Gründen mit älteren Menschen verkehren, Begünstigungen von diesen Personen sinngemäß ‘erschlichen’ haben». Der Antrag der FDP ist allgemein gehalten und bezieht sich nicht explizit auf die Vorgänge in Zusammenhang mit dem Fall bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau. Gegenüber goodnews4.de erklärte Nico Weinmann: «In unserer liberalen Gesellschaft ist die Privatautonomie mit ihrer Vertrags- und Testierfreiheit ein hohes Gut. Menschen sollen möglichst lang auch rechtlich selbständig handeln können. Wir Freien Demokraten halten dies für richtig und wichtig. Dabei ist uns die schwierige Situation, die entstehen kann, wenn Menschen alt werden und für Außenstehende plötzlich außergewöhnliche Verfügungen treffen, bekannt. Solche Verfügungen sind nicht immer Folge einer krankhaften Beeinträchtigung der Willensbildung. Gleichwohl kann man dies nicht ausschließen. Oft ist es kaum möglich, im Nachhinein über die Geschäftsfähigkeit einer Person belastbare Aussagen zu treffen. In dieser Situation hat der Gesetzgeber richtigerweise nicht über das Ziel hinausgeschossen und bei der Handlungsfreiheit ‘alter’ Menschen angesetzt und diese allgemein beschränkt, sondern für bestimmte Berufsgruppen im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz die Annahme solcher Versprechungen verboten, § 16 WTPG. Für Mitarbeiter im Finanzsektor gilt dies derzeit nicht. Allerdings haben Banken und Sparkassen mitunter in ihren Verhaltensrichtlinien ähnliche Regeln aufgenommen. Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass es zusätzlicher gesetzlicher Regeln bedarf, sind aber gern bereit, uns mittels einer parlamentarischen Initiative über Erkenntnisse zur Effektivität der Regeln im Finanz- und Pflegebereich von der Landesregierung unterrichten zu lassen und diese Erkenntnisse in eine weitere Positionierung einfließen zu lassen.» PDF Antrag der FDP-Landtagsfraktion an die Landesregierung Baden-Württemberg.

Thomas Oeben, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärte gegenüber goodnews4.de: «Die genauen Umstände der genannten Fälle sind uns nicht näher bekannt und daher werden wir sie auch nicht bewerten. Grundsätzlich gilt aber, dass ein Schutz von Senioren vor Abzocke und anderer dubioser Geschäfte, die vor allem aufgrund ihres Alters vollzogen werden, wichtig ist. Neben einer Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten setzen wir auch auf gute Aufklärungsarbeit. In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft wird die Aufklärungsarbeit immer wichtiger.»

Die SPD-Landtagsfraktion sieht derzeit keinen neuen Regelungsbedarf. In einer Stellungnahme des SPD-Fraktionsvizechefs und innenpolitischen Sprechers Sascha Binder heißt es: «Wir sind der Auffassung, dass die bestehenden Regelungen im Erbrecht ausreichen und sehen keine Notwendigkeit, gesetzliche Regelungen für den Bereich des Banken- und Sparkassenwesens einzuführen.»

Ob das Aufsichtsgremium der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau in den Fall involviert war, ist nicht bekannt. Zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates gehören neben der Oberbürgermeisterin Margret Mergen, CDU, die Gemeinderäte Armin Schöpflin, CDU, Heinz Gehri, Freie Wähler, und Ursula Opitz, Die Grünen.

Über einen anders gelagerten Fall, in dem Berater aber auch auf das Vermögen einer Seniorin abzielten, verhandelt derzeit das Landgericht Baden-Baden. Eine Rechtsanwältin und ein Steuerberater sollen versucht haben, eine ältere Dame in Baden-Baden um ein Millionenvermögen zu bringen. goodnews4.de berichtete.


Abschrift des goodnews4-O-TON-Interviews mit Lothar Volle:

goodnews4: Bereits vor vier Jahren hat goodnews4.de über einen Fall berichtet von einer Kundin der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau. Dabei handelt es sich um das Vermögen der inzwischen verstorbenen Kundin, die einem Mitarbeiter der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau ein hohes Vermögen vererbte. Der Mitarbeiter hatte die alte Dame 15 Jahre lang beraten. Nach Auskunft des Rechtanwaltes des Sparkassenmitarbeiters geschah das Erbe mit Genehmigung des Vorstandes der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau. Würden Sie das heute immer noch so entscheiden?

Lothar Volle: Nein, dem Grunde nach muss man auch sagen, hat sich die Welt verändert wir sind sensibler geworden, was diese Themen angeht. Sie werden auch, wenn Sie uns weitere Fragen stellen, feststellen, dass wir auch unsere Regeln im Hause angepasst haben. Dann lernen wir einfach auch dazu. Da hat sich auch deutlich etwas verändert, denn mit einem so großen Betrag und so einer Einmaligkeit konnten wir im Vorfeld bei so einem Vorgang nicht rechnen.

goodnews4: In Baden-Baden leben ja viele ältere Menschen, die immer wieder Zielscheibe von Begehrlichkeit werden. Man denke an den sogenannten Enkeltrick. Haben Sie Verständnis dafür, dass Angehörige von älteren Mitbürgern das Verhalten der Sparkasse auch in diesem Fall nur schwer nachvollziehen können?

Lothar Volle: Wir versuchen uns um unsere älteren Kunden, insbesondere die Alleinstehenden, zu kümmern. Irgendwo sind natürlich immer Grenzen gesetzt, das ist klar. Wenn Sie das Thema Enkeltrick ansprechen, da haben wir unsere Mitarbeiter sensibilisiert und haben auch mehrere Vorgänge jetzt schon gemeinsam mit der Kriminalpolizei begleitet. Der ein oder andere kommt natürlich auch zu uns vorbei für einen Kunden und sagt: Da ist gar nichts dahinter. Aber das ist meistens so, wenn man sensibilisiert, dass da ein Verdacht geäußert wird, der sich im Nachhinein als ungerechtfertigt herausstellt.

goodnews4: Alle Banken, die wir damals zu unserer Berichterstattung angefragt hatten, erklärten, dass die Vorgänge mit den Regeln ihrer Bank unvereinbar seien. Hat die Sparkasse damals andere moralische Prinzipien gehabt als ihre Mitbewerber?

Lothar Volle: Nein, das würde ich komplett verneinen. Was wir gehabt haben, wir haben nicht diese Erwartungshaltung gehabt, dass eine solche Vertrauensbeziehung solche finanziellen Folgerungen letztendlich nach sich zieht, deswegen haben wir auch unsere Rahmenbedingungen entsprechend angepasst.

goodnews4: Das ist genau meine nächste Frage: Sind denn die Compliance-Regeln der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau nach diesem Fall geändert worden und wenn ja, wie?

Lothar Volle: Ja, die sind geändert worden. Wir haben heute klare Regelungen, was die Annahme von Geschenken und Erbschaften anbelangt. Die sind grundsätzlich verboten. Grundsätzlich heißt, dass Ausnahmen möglich sind, zum Beispiel Kleingeschenke bis maximal 50 Euro Gegenwert, aber auch bei Erbschaften, das heißt, es muss immer eine Genehmigung erfolgen. Wir haben natürlich bei Erbschaften zum einen den Fall, dass derjenige, der die Erbschaft ausspricht, unter Umständen nicht mehr am Leben ist zum Zeitpunkt, wenn es unser Mitarbeiter erfährt. Wir haben aber auch die Situation, dass es zum Beispiel um einen Freundschafts- oder Familienbereich geht, der gleichzeitig auch Kunde ist, sodass wir hier eine bestimmte Ambivalenz haben. Diese Fälle schauen wir uns einzeln an und da geht es dann nur um einzelne, sehr enge Genehmigungen, falls mal etwas zugesagt wird für den Mitarbeiter.

goodnews4: Wer muss diese Erbschaften und Zuwendungen genehmigen?

Lothar Volle: Wir haben im Haus einen Compliance Officer, der diese Dinge sammelt und diese Dinge aufarbeitet und das muss der Vorstand genehmigen.

goodnews4: Wie stellen Sie sicher, dass diese Regeln auch eingehalten werden von den Mitarbeitern?

Lothar Volle: Über diesen Compliance Officer. Das ist eine eingerichtete, öffentliche Stelle bei uns im Haus. Dieser Mitarbeiter ist nur direkt dem Vorstand unterstellt in dieser Funktion. Insofern haben wir hier eine gewisse Unabhängigkeit.

goodnews4: Apropos öffentlich: Sind die Compliance-Regeln der Sparkasse auch für Kunden zugänglich oder nur für die Mitarbeiter?

Lothar Volle: Nein, das sind interne Regelungen, die wir nicht nach außen veröffentlichen. Das hat auch seinen Sinn, weil es hier letztendlich ja auch um Themen geht, die interne Geschäftsbetriebe treffen.

goodnews4: Vielen Dank für das Interview.

Das Interview führte Nadja Milke für goodnews4.de

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goodnews4-O-TON-Interview von Nadja Milke mit Lothar Volle


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