Abriss eines Baudenkmals

Verein Stadtbild kämpft gegen Abriss des historischen Schweizerhauses - Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium - "Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Verwaltung"

Verein Stadtbild kämpft gegen Abriss des historischen Schweizerhauses - Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium - "Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Verwaltung"
Das historische Schweizerhaus in der Kaiser-Wilhelm-Straße 7 soll einem Neubau weichen. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 05.08.2016, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Zu einem der in der Baden-Badener Baupolitik schwelenden Fälle reichte nun der Verein Stadtbild beim Regierungspräsidium eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Baden-Baden ein. Dabei geht es um das historische Schweizerhaus in der Kaiser-Wilhelm-Straße 7, einer der teuersten Wohngegenden der Stadt.

Involviert in den Fall war auch der ehemalige CDU-Stadtrat, Architekt Christian Mussler, der in seiner Zeit als Stadtrat und Mitglied des Bauausschusses auf die Baupolitik Einfluss nehmen konnte. Bereits der Vater des ehemaligen CDU-Stadtrats war auf dem profitablen Gelände in der Kaiser-Wilhelm-Straße schon mit einem Bauprojekt aktiv.

Den großen ideellen Wert des Schweizerhauses für die Identität Baden-Badens und seine Geschichte hatte die stadtgeschichtlich kenntnisreiche Michaela Markert gegenüber goodnews4.de schon vor längerer Zeit erläutert: «Es handelt sich um das Schweizerhaus an den Lindenstaffeln, Kaiser-Wilhelm-Str.7. Erbaut wurde es 1864 von den Dupressoirs, der Familie des Schwagers von Edouard Benazet. Kaiserin Augusta sowie Sissi sollen es besucht haben. Für die Architektur Baden-Badens ist es charakteristisch und ortsbildprägend, aus künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen von öffentlichem Interesse und somit erhaltenswert.» Und sie stellte die Frage «Warum versagt der Denkmalschutz?»

Das Haus, das einen wesentlichen Geist der Baden-Badener Geschichte repräsentiert, soll mit Genehmigung der Stadtverwaltung abgerissen werden. Dazu veröffentlichte gestern Wolfgang Niedermeyer, Vorsitzender des Vereins Stadtbild, eine Erklärung an die Medien. Die Beschwerde wurde eingereicht, «nachdem inzwischen die Verwaltung eine Anfrage auf Abriss des Baudenkmals und Neubau eines doppelt so großen Gebäudes genehmigt hat».

Weiter heißt es in der Erklärung des Vereins Stadtbild: «Die Absichten der Verwaltung hierzu wurden im Dezember 2015 dem Bauausschuss zur Kenntnis gegeben. Das Protokoll dieser Sitzung liegt jetzt, ein halbes Jahr später vor und wurde auch zum Gegenstand unserer Beschwerde. Für den Verein ergeben sich daraus Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Verwaltung, die der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt wurden. Paragraph 7 der Hauptsatzung der Stadt Baden-Baden schreibt einen Beschluss durch den Bauausschuss vor, wenn eine Überschreitung der Nutzungsziffern um mehr als 30% erteilt werden soll. Die Überschreitung der Nutzungsziffern in diesem Fall liegt bei 87,5%. Weder im Dezember 2015 noch vorher erfolgte ein derartiger Beschluss. Angeblich wurde aber dem Architekten Mussler (seinerzeit Mitglied des Bauausschuss und Architekt der jetzigen Planung) aufgrund einer sogenannten „formlosen Anfrage“ an seine Ausschusskollegen am 15.09.2011, eine Grundfläche von 150m2 im Wege einer Befreiung ‘in Aussicht gestellt’. Dies soll in nichtöffentlicher Sitzung behandelt worden sein. Ein Beschluss hierüber fehlt. Nach dem Baugesetzbuch sind Befreiungen an eine Vielzahl von Bedingungen gebunden, die nach Auffassung des Vereins nicht städtebaulich begründet wurden, sondern eher mit der persönlichen Situation des Antragstellers (Bauträgergesellschaft) bzw. seines Architekten (siehe oben) im Zusammenhang stehen. Auch dieser Komplex wurde dem RP zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt. Der Verein hat ebenfalls beantragt das bauaufsichtlichen Verfahrens unverzüglich auszusetzen, bis eine abschließenden Prüfung der Nichtanwendung des § 7 der Hauptsatzung und eine ordnungsgemäßen Abwägung der Befreiungstatbestände gemäß § 31 des Baugesetzbuchs erfolgt ist.»

Bisherige Berichte von goodnews4.de zu diesem Fall:
Abriss-Entscheidung des Schweizerhauses auf Basis eines Messfehlers
Buergermeister Hirth löst Versprechen nicht ein
Stadtplanungschef Schuebert zum Benazet-Schweizerhaus


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