Radfahrer haben ab Freitag Vorfahrt

Baden-Baden erhält erste Fahrradstraße in der Lichtentaler Allee - Auch für Autofahrer gelten andere Verkehrsregeln - Kritik von Stadtrat Werner Schmoll

Baden-Baden erhält erste Fahrradstraße in der Lichtentaler Allee - Auch für Autofahrer gelten andere Verkehrsregeln - Kritik von Stadtrat Werner Schmoll
Am Freitag werden neue Schilder montiert, dann haben Fahrräder Vorfahrt in der Allee zwischen Hirtenhäuschen und Frankreichstraße.

Baden-Baden, 11.04.2018, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Zwischen dem Hirtenhäuschen und der Frankreichstraße wird die Stadtverwaltung die erste Fahrradstraße in Baden-Baden einrichten. Dies wurde jetzt überraschend aus dem Baden-Badener Rathaus bekannt. Stadtrat Werner Schmoll kritisierte, dass ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion bis heute nicht schriftlich von der Verwaltung beschieden sei. Die SPD hätte eine Nachricht vor «Baubeginn» erwartet. goodnews4.de berichtete.

Oberbürgermeisterin Margret Mergen, Manfred Schmalzbauer von der städtischen Verkehrsbehörde und Markus Brunsing, Leiter des städtischen Fachgebiets Park und Garten, informieren die Medien am Freitag über Details. Nach Informationen aus dem Rathaus soll die neue Beschilderung bereits am Freitag angebracht werden. Damit werden sich nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Autofahrer die Verkehrsregeln im entsprechenden Streckenabschnitt auf der Lichtentaler Allee ändern. So haben zum Beispiel die Radfahrer das Recht nebeneinander zu fahren, worauf sich die Autofahrer einstellen müssen.

Als Fahrradstraße bezeichnet man grundsätzlich eine Straße, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Deshalb unterscheidet sich diese Straße nach dem Verkehrsrecht von einem Radweg, da dieser durch Markierungen und oft auch eine spezielle Bauweise von der Fahrbahn abgegrenzt ist. Baulich unterscheidet sich eine Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße. Oft werden diese nicht speziell angelegt, sondern, wie im Falle der neuen Fahrradstraße auf der Lichtentaler Allee, durch eine verkehrsrechtliche Anordnung einer Straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Soll die Straße auch durch andere Fahrzeuge befahren werden, muss dies durch ein Zusatzverkehrszeichen ausgeschildert sein. Am Freitagmorgen sollen nach Angaben des Rathauses entsprechende Verkehrszeichen installiert werden. Radfahrer haben auf einer Fahrradstraße vor Autos und anderen Fahrzeugen Vorfahrt.

Die Verkehrsregeln für die Fahrradstraße legt die STVO fest. Hier die wichtigsten rechtlichen Informationen zur Fahrradstraße:

1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.


goodnews4-Logogoodnews4Baden-Baden Breaking News kostenlos abonnieren!

Jeden Tag sendet goodnews4.de die wichtigste Nachricht als News-E-Mail.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!