Baden-Baden, 10.03.2020, Bericht: Redaktion «Solange es keine anderslautende behördliche Anordnung gibt, ist diese Regelung in Kraft», erklärte Rüdiger Beermann auf Anfrage von goodnews4.de zum Stand gestern, 9. März, zur Entscheidung des Festspielhauses Baden-Baden, alle Veranstaltungen wie geplant stattfinden zu lassen.