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goodnews4 gewinnt vor Oberlandesgericht Karlsruhe – Klage von Baden-Badener Autohändler abgewiesen

goodnews4 gewinnt vor Oberlandesgericht Karlsruhe – Klage von Baden-Badener Autohändler abgewiesen
Der Fall steht in Zusammenhang mit dem Prozess gegen einen Baden-Badener Richter, einen Polizeibeamten und einen Autohändler. Foto: Archiv

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
23.10.2023, 00:00 Uhr



Baden-Baden/Karlsruhe In Sachen Pressefreiheit hat das Oberlandesgericht Karlsruhe zu Gunsten goodnews4.de entschieden. Das Urteil vom 13. Oktober wurde Ende letzter Woche durch das Gericht schriftlich bestätigt.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Der Fall steht in Zusammenhang mit einem Prozess gegen einen Baden-Badener Richter, einen Polizeibeamten und einen Autohändler, die vom Landgericht Karlsruhe wegen versuchten Betrugs, Bestechung und anderer Delikte verurteilt wurden. Der Autohändler hatte gegen goodnews4.de wegen angeblicher Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch die Berichterstattung unserer Zeitung geklagt. In der Überschrift «Drogen-Partys» in Baden-Badener Restaurant – Fünfter Verhandlungstag gegen Richter, Kriminalhauptkommissar und Autohändler sah der Autohändler eine Tatsachenbehauptung und eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Der Autohändler klagte auf Unterlassung.

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Der Fall wurde vor dem 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe von drei Richtern verhandelt. Vertreten wurde der Verlag von goodnews4.de durch den Rastatter Rechtsanwalt Klaus-Eckhard Walker. Der Baden-Badener Autohändler als Kläger ließ sich durch eine auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin vertreten.

 

goodnews4.de musste sich in der Vergangenheit bereits Klagen auseinandersetzten. Die ehemalige Oberbürgermeisterin Margret Mergen war im Jahr 2016 ebenso erfolglos mit einem Ermittlungsverfahren der Landesanstalt für Kommunikation gegen goodnews4.de, wie der Stadtrat Heinz Gehri, dem 15 Stadträte mit eidesstattlichen Erklärungen bei seiner Klage zur Seite gesprungen waren. Bei dem Prozess im Jahr 2018 ging es um die Umstände in Zusammenhang der von goodnews4.de aufgedeckten Leo-Affäre. Das Landesgericht hatte damals die Fehlerhaftigkeit aller eidesstattlichen Erklärungen festgestellt und die Form beanstandet. goodnews4.de berichtet über den aktuellen Fall, sobald die Begründung zum Urteil vorliegt.

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Christian Frietsch ist Herausgeber von goodnews4.de. Über Post freut er sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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