Regionalverband Mittlerer Oberrhein gescheitert

Baden-Badener CDU-Fraktion feiert Windkraft-Urteil des VGH Mannheim – CDU-Fraktionschef Gernsbeck: „Ich möchte allen danken, die uns auf diesem Weg unterstützt haben“

Baden-Badener CDU-Fraktion feiert Windkraft-Urteil des VGH Mannheim – CDU-Fraktionschef Gernsbeck: „Ich möchte allen danken, die uns auf diesem Weg unterstützt haben“
Ansgar Gernsbeck, CDU-Fraktionschef im Gemeinderat Baden-Baden freut sich über das Urteil aus Mannheim. Fotos: Archiv

Baden-Baden, 21.11.2020, Bericht: Redaktion Jeweils mit einer Erklärung äußerten sich die Baden-Badener CDU-Gemeinderatsfraktion und die Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der gestern die Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 für unwirksam erklärte. goodnews4.de berichtete.

«Heute ist ein guter Tag für den Naturschutz, den Artenschutz und vor allem für die Menschen in unserer Region», wird CDU-Stadträtin Cornelia von Loga in der Erklärung zitiert. «Die vom Regionalverband vorgesehenen Vorrangflächen für Windkraftanlagen wurden in sensibelste Schutzgebiete und mitten in intakte Wälder hineingeplant, zudem viel zu nah an die Wohnbebauung. Der Schaden für Mensch und Natur wäre immens gewesen. Darum hat sich die CDU-Fraktion auch für die Normenkontrolle eingesetzt, völlig zurecht wie der Richterspruch zeigt.»

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck bekräftigt: «Ich möchte allen danken, die uns auf diesem langen Weg unterstützt haben. Das Urteil zeigt, dass wir von Anfang an richtig lagen mit unseren Argumenten und dass es sich lohnt zu kämpfen.»

 

Auch die Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal äußerte sich zum VGH-Urteil zur Windkraftplanung: «Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die Windkraft-Planungen des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein für unwirksam erklärt. Eine Revision wird nicht zugelassen. Damit habe sich der VGH vollumfänglich im Sinne des Naturschutzes und zum Schutz der Menschen ausgesprochen», heißt es in der Erklärung der Bürgerinitiative. «Einer der Hauptkritikpunkte der Richter ist die deutlich zu klein gewählte Referenz-Windkraftanlage, die den Planungen zugrunde liegt. Schon zum damaligen Planungszeitraum waren die Anlagen größer als die vom Regionalverband verwendete Anlage mit nur 100 Meter Nabenhöhe und 141 Meter Gesamthöhe», wird Karl Maier der Bürgerinitiative zitiert. «Heute werden Anlagen gebaut, die 166 Meter Nabenhöhe und eine Gesamthöhe von knapp 250 Meter haben, das ist ein enormer Unterschied. Von Anfang an haben wir unter anderem genau das kritisiert, denn die Höhe der Anlagen hat einen entscheidenden Einfluss auf die Lärmemissionen und das Landschaftsbild.»


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.