Aus dem Rathaus Baden-Baden

Historisches Datum für Ebersteinburg – Eingemeindung vor 50 Jahren – Ebersteinburger entschieden sich für Baden-Baden – Teil 3

Historisches Datum für Ebersteinburg – Eingemeindung vor 50 Jahren – Ebersteinburger entschieden sich für Baden-Baden – Teil 3
Ebersteinburg um 1965 – inzwischen ist der Ort deutlich größer geworden. Foto: Stadtmuseum/-archiv Baden-Baden

Baden-Baden, 06.11.2021, Bericht: Robert Kronimus Der Landtag von Baden-Württemberg verkündete im Rahmen der Gebiets- und Gemeindereform das Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden am 7. März 1968. Das Gesetz wurde in den folgenden Jahren erweitert und ergänzt.

Die gesetzlichen Paragrafen umfassten Regelungen hinsichtlich der Eingliederung kleinerer Gemeinden, aber auch Regelungen zur Bildung von Verwaltungsgemeinschaften. Um Streitigkeiten entgegenzuwirken, mussten Vereinbarungen getroffen werden.

Aufgrund der Kreisreform erfolgte zwischen der Stadt Baden-Baden und den umliegenden Gemeinden eine enge Zusammenarbeit, die sich in Ebersteinburg durch die angeschlossene Wasserversorgung zeigte. Es boten sich weitere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit: Zur Stärkung der Verwaltung hätte eine Planungsgemeinschaft gebildet werden können. Diese hätte geringere Wasserkosten, einen Anschluss an die Stromversorgung sowie eine gemeinsame Kur- und Erholungspolitik zur Folge gehabt. Zudem wäre in die öffentliche Verkehrsanbindung nach Baden-Baden investiert worden, auch durch Schulbusverbindungen. Dennoch hätte Ebersteinburg über dieses Instrument seine Eigenständigkeit behalten.

Die Stadt Baden-Baden stand Ebersteinburg aufgeschlossen gegenüber und war zu jeder Form der Zusammenarbeit bereit. Eine Vereinigung hätte für Ebersteinburg zudem finanzielle Vorteile gehabt, und es winkten gute Voraussetzungen, um als Luftkurort zu gelten. Daher war Ebersteinburg zu einer Zusammenarbeit und gegebenenfalls auch zu einer Eingemeindung bereit.

Zur gleichen Zeit wurde die Bildung eines großen Landkreises mit Baden-Baden als Kreisstadt erwogen. Das Vorhaben wurde jedoch letztlich auf Landesebene abgelehnt. Vielmehr zog man es in Stuttgart vor, Baden-Baden in den Landkreis Rastatt einzugliedern. Das scheiterte allerdings am massiven Widerstand der Baden-Badener Bevölkerung, sodass Baden-Baden seine Eigenständigkeit als Stadtkreis behielt. Dies hatte großen Einfluss auf den Verlauf der weiteren Eingemeindungen.

In den sich anbahnenden Verhandlungen stellte Ebersteinburg selbst Bedingungen für eine Eingliederung: Eine Mehrzweckhalle sollte errichtet, die Wasserversorgung und die Schülerbeförderung ausgebaut werden. Der Friedhof sollte ebenfalls erweitert werden, während manche Einrichtungen, wie zum Beispiel eine Verwaltung im Rathaus, die Ortschafts-Verfassung oder die Grundschule beibehalten werden sollten.

Für den Übergangszeitraum sollten administrative Regelungen erlassen werden. Ein Teil weiterer Verhandlung war die Aufnahme Ebersteinburger Gemeinderäte in den gemeinsamen Baden-Badener Gemeinderat. In diesem Zusammenhang wurde ein Fusionsvertrag entworfen, der bis zu seiner endgültigen Unterzeichnung mehrfach verändert und ergänzt wurde. Im Gegensatz dazu gewährte Baden-Baden während der Verhandlungen den Ebersteinburger Bürgern eine Vergünstigung für die Nutzung der Thermaleinrichtungen sowie eine bessere öffentliche Verkehrsanbindung.

Auch im Ebersteinburger Gemeinderat wurde viel über die mögliche Fusion und den dazugehörigen Vertrag diskutiert. Der Landkreis Rastatt, dem Ebersteinburg bis dahin angehörte, sowie das zuständige Regierungspräsidium Südbaden stimmten einer Eingliederung nach Baden-Baden ebenfalls zu. Am 4. August 1971 wurde daher beschlossen, ein Anhörungsverfahren in die Wege zu leiten, bei welchem die Ebersteinburger abstimmen konnten, ob sie für oder gegen eine Eingliederung nach Baden-Baden waren.

 

Bei Bürgerversammlungen im Rathaus sowie durch Informationsbroschüren wurde die Bevölkerung über die Vorteile einer Eingliederung informiert, wobei auch die Politik sowohl in Ebersteinburg als auch in Baden-Baden diese grundsätzlich befürworteten. Nur aus der SPD-Fraktion des Baden-Badener Gemeinderates bildete sich Widerstand, da diese die Bedingungen des Fusionsvertrages als unerfüllbar und somit nachteilig erachtete. Da die Partei aber während der Verhandlungen, an denen sie ebenfalls beteiligt war, nie Einspruch erhoben hatte, galt ihr Einwand als unglaubwürdig. Zudem wurde in Ebersteinburg ein Flugblatt verteilt, welches die Stimmberechtigten dazu aufrief, gegen die Eingliederung zu stimmen und dabei nachteilige Argumente aufzählte, wie zum Beispiel die wirtschaftliche Belastung durch die Zugehörigkeit zu Baden-Baden. Diese wurden allerdings durch die Beteiligten zurückgewiesen, da im Fusionsvertrag sämtliche Bestimmungen genauestens geregelt seien.

Am 5. September 1971 votierten von den 838 stimmberechtigen Einwohnern 403 von 704 Wählern für eine Eingliederung Ebersteinburgs nach Baden-Baden. Das war eine Mehrheit von etwas über 57 Prozent. Die Wähler schufen klare Verhältnisse. «Es war keine eindeutige, aber immerhin eine überwältigende Mehrheit", betonte Ebersteinburgs Bürgermeister Karl Schwarz nach der Wahl. Und weiter: „Dieser Weg ist für uns nach dem Stand der Dinge der einzig gangbare.»

Am 13. September 1971 stimmte der Ebersteinburger Gemeinderat mit zehn zu einer Stimme für die Fusion, wobei es hinsichtlich der Regelungen der Ebersteinburger Gemeinderäte als zukünftige Baden-Badener Stadträte zu Streitigkeiten kam. Zudem beantragte die Baden-Badener SPD-Fraktion hinsichtlich möglicher Nachteile weitere Beratungen über den Fusionsvertrag, was jedoch abgelehnt wurde. Anschließend wurde die Fusion im Rastatter Kreistag sowie im Stuttgarter Landtag behandelt, beide Gremien stimmten zu. Am 25. Oktober fand in Ebersteinburg die letzte Kommunalwahl als eigenständige Gemeinde statt und damit gleichzeitig die letzte Wahl für den Rastatter Kreistag.

Am 16. November 1971 war es schließlich soweit: Oberbürgermeister Dr. Walter Carlein und Bürgermeister Karl Schwarz unterzeichneten im Baden-Badener Rathaus gemeinsam den lange und detailliert ausgearbeiteten Fusionsvertrag. Dies geschehe «angesichts der gemeinschaftlichen Verpflichtung, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der beiden Gemeinden zum dauernden Wohl der Bürger sicherzustellen.»

Der Vertrag enthielt sämtliche rechtliche Regelungen der Eingliederung, darunter die Bestimmungen die künftig für Ebersteinburg als Teil der Stadt Baden-Baden gelten sollten. Festgehalten wurde aber auch die «Wahrung der Eigenart Ebersteinburgs» sowie die vertraglich festgelegten Maßnahmen, die in Ebersteinburg umgesetzt werden sollten. «Mit diesem Handschlag wollen wir uns versprechen, künftig vertrauensvoll miteinander zum Wohle der Bürger Baden-Badens und Ebersteinburgs zu arbeiten und uns in allen Fragen gegenseitig zu unterstützen!», endete die Rede von Oberbürgermeister Dr. Walter Carlein anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages.

Bis zur eigentlichen Eingliederung Ebersteinburgs am 1. Januar 1972 war noch einiges umzusetzen. So galt es den Wechsel der Gemeindebediensteten in den Dienst der Stadt Baden-Baden zu regeln, aber auch die Übernahme der künftigen Ebersteinburger Stadträte für Baden-Baden. Hinzu kam das schrittweise Übertragen weiterer Satzungen und Polizeiordnungen, die teilweise noch nach der offiziellen Eingliederung erfolgten. Zu regeln galt es zudem «die Weiterführung der in Ebersteinburg befindlichen Filiale der Bezirkssparkasse Kuppenheim» für fünf Jahre, unter gleichzeitigem Verzicht der Sparkasse Baden-Baden, eine Filiale in Ebersteinburg zu eröffnen.

Es war ein langwieriger und bei weitem nicht immer einfacher Prozess, Ebersteinburg zu einem Teil Baden-Badens werden zu lassen. Aber letztlich zogen beide Seiten Vorteile daraus und es dürfte heute wohl kaum jemanden geben, der sich gegen die damalige Regelung aussprechen würde.

Teil 1 hier.

Teil 2 hier.

Der 4. Teil folgt.


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