Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Gerichte und Regierung im Blindflug“

Baden-Baden, 12.12.2020, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Alexander Lambertz Stellung zu dem goodnews4-Bericht Nachts durch Pforzheim spazieren geht nicht − Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab .

Es ist heute extrem schwer geworden, zur Corona-Thematik eine andere Meinung zu vertreten, als die, die von den Mainstreammedien und Politik täglich in die Köpfe gehämmert wird. Neben dem Virus ist das wohl der größte gesellschhaftliche Kollateralschaden, der Verlust der «vierten Gewalt» und damit der freien Debatte. Seit dem zweiten Weltkrieg gab es eine solche Einseitigkeit nicht mehr, dabei müsste man hier unbedingt kontrovers diskutieren, denn schließlich leben wir nun seit 9 Monaten in einem unfreien Land. Man könnte es auch Zeitalter der «Coronaverfolgung» nennen.

Beim Durchlesen der Begründung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe muss einem jedoch schlecht werden. Nach dem Politikversagen folgt nun offenbar das Justizversagen, denn was das Gericht als «Begründung» abliefert, würde schon in der gymnasialen Unterstufe hoffnunglos durchfallen.

Aber der Reihe nach: Das Gericht schreibt: «Eine weitgehende Kontaktbeschränkung sei angesichts einer hohen Inzidenz von aktuell mehr als 300 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in Pforzheim und einem diffusen Infektionsgeschehen erforderlich. Die Maßnahme sei auch geeignet, dieses Ziel zumindest im Sinne eines ‘Schritts in die richtige Richtung’ zu fördern.» Das sind keine Begründungen, sondern Behauptungen. Ich analysiere seit Monaten genauestens die neusten Informationen und Zahlen zu Corona, und nirgendwo wurde je begründet, warum genau 100, 200 oder auch 500 Positivtests pro 100000 Einwohner viel, wenig oder überhaupt relevant sind. Wieviel ist wenig, viel, oder zu viel - und vor allem warum? Das ist mitnichten geklärt, und deswegen auch nicht begründet. Insofern ist das Gericht auch nicht in der Lage zu beurteilen, ob diese Maßnahme erforderlich ist geschweige denn geeignet. Die diffuse und ebenso unbegründete Annahme, das sei «ein Schritt in die richtige Richtung», ist angesichts einer damit einhergehenden Grundrechtseinschränkung (!) eine glatte Frechheit und mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. Die Begründung ist weder substantiiert noch nachvollziehbar. Das Gericht erlaubt somit Grundrechtseinschränkungen auf Basis einer puren Vermutung. Nicht auszumalen, was noch zu erwarten ist, wenn höhere Gerichte das nicht noch geradeziehen.

 

Weiter «begründet» das Gericht: «Angesichts einer drohenden akuten Überlastung des Gesundheitssystems sei die Maßnahme auch verhältnismäßig…» Nicht nur ist dies erneut eine pure Behauptung, die sich in nunmehr 9 Monaten Ausnahmezustand nie auch nur näherungsweise bestätigt hat. Grundrechte können und dürfen nicht einfach unter den Vorbehalt von Behandlungskapazitäten gestellt werden! Freiheit ist immer mit Risiko verbunden. Wenn man dies schon ausnahmsweise und aus konkretem Anlass doch tun wollte, müsste ein solches Ereignis klar vorhersehbar und so gravierend sein, daß die Maßnahme solch drastische Rechtsbeschränkungen wirklich rechtfertigt. Wir wissen aber aus 9 Monaten eigener Coronaerfahrung sowie Beobachtungen bei vielen unserer Nachbarn, daß dies nicht so ist. Neben der Schweiz ist hier vor allem Schweden als Beispiel zu nennen, deren Strategie entgegen der öffentlichen Darstellung voll aufgegangen ist. Nach einer geringen Übersterblichkeit in der ersten Welle gibt es nun keine Übersterblichkeit in der zweiten Welle - ganz ohne Grundrechtseinschränkungen. Aber die Zahlen….ja, die Zahlen? Ja, in Schweden gibt es auch eine «zweite Welle». Die Frage ist: Ist das ein Problem?

Zur Bewertung der Gefahr durch Corona: Die Diskussion um diese fundamentale Grundsatzfrage ist nahezu nicht existent. Sie wird einfach als «geklärt» unterstellt. Ist sie aber nicht. Wie gefährlich ist Corona denn nun wirklich? Nun, es sei jedem dringend empfohlen, hier das eigene Gehirn anhand von validen Informationen einzuschalten. Zum Beispiel sollte man mal die Risikobewertung des Robert Koch Instituts genauer lesen: www.rki.de. Sehr nüchtern steht dort, was Corona ist und was nicht. Es liest sich wie ein Dossier zu einer x-beliebigen Viruserkrankung. Dort steht unter anderem aber explizit: «Bei der überwiegenden Zahl der Fälle verläuft die Erkrankung mild.»

Wegen einer überwiegend mild verlaufenden Krankheit sperren wir also unser Land zu und geben unsere Freiheit auf? Was also ist an dieser Lage so «ernst»? Nun muss der Einwand kommen: Aber es sterben doch Menschen! Ja, das tun sie, und zwar immer. Täglich sterben in Deutschland etwa 2500-2600 Menschen. Und dieser Wert hat sich durch Corona bislang nicht geändert, auch nicht bei täglich 20000 neuen positiven PCR-Tests. Sterben also wegen Corona in Deutschland mehr Menschen? Nein. Es sterben in etwa die, die auch sonst gestorben wären. Also was ist das Ziel der Maßnahmen? Haben wir uns nun eine von vielen Todesursachen ausgesucht und versuchen nun verzweifelt, diese eine zu reduzieren?

Eine Corona-Erkrankung kann kaum von einem grippalen Infekt unterschieden werden - wie bei anderen Viruserkrankungen bestätigen die wenigen Ausnahmen die Regel. Wenn man nun noch das Faktum hinzuzieht, daß in Deutschland durch Corona seit 9 Monaten praktisch keine Übersterblichkeit zu beobachten ist, muss es unbedingt eine Debatte zum Thema Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen geben. Jede Grippesaison der letzten Jahre hatte einen größeren Impact auf die Sterblichkeit als bislang Corona. www.destatis.de. Corona ist ein natürliches Ereignis, wir leben ständig in Begleitung von Viren. Nichts ist heute anders, nur die aktuelle Reaktion darauf.

Bleibt noch das Thema Todesfälle AUFGRUND von Corona-Lockowns. Ein Thema, das die Presse ebenso ausspart. Hier empfiehlt sich der Blick nach Österreich und Spanien. www.wochenblick.at. Auch bei uns wird es diese Schäden geben.

Sind wir noch ganz bei Trost?

Alexander Lambertz
Baden-Baden


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