Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Neue Baden-Badener Synagoge soll an historischen Platz“ – Aschermittwoch und das neunte Gebot

Baden-Baden, 26.02.2020, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leserin Gertrud Mayer Stellung zu dem goodnews4-Bericht Fremdenfeindliche Töne in Baden-Baden − Jüdischer Bürger setzt sich zur Wehr − «Er sieht meinen Namen und erzählt mir was von der russischen Denkweise? Meine Oma ist Jüdin und musste im Jahr 1941 vor den Nazis fliehen».

Aschermittwoch ist der erste Tag des großen Fastens, der Gläubige tut Buße und wird mit geweihter Palmenasche vom vergangenen Palmsonntag bestreut: «Gedenke, dass du Asche bist und wieder zu Asche werden wirst.» Auf Baden-Baden und die Verlegerfamilie Hambruch bezogen: Könnte es etwa die Asche der verbrannten Synagoge sein? Sollen sie Buße tun, weil sie das neunte Gebot der «Heiligen zehn Gebote» gebrochen haben? Es heißt: «Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus». Was ist das?

Martin Luther antwortet so: «Wir [sollen] unseren Nächsten nicht mit List nach seinem Erbe oder Hause stehen und mit einem Schein des Rechts an uns bringen, sondern ihm dasselbe zu behalten förderlich und dienlich sein.» Das ist sicherlich Konsens im christlichen Abendland. Warum ist es in Baden-Baden anders?

Warum beschimpft eine Facebook-Gruppe die «öffentliche Meinung» zum Standort der neuen Synagoge in der Stephanienstr. 5? Warum ist diese Facebook-Seite nicht allgemein zugänglich? Warum will sie im Dunklen bleiben? Angeblich sind ihre Mitglieder eine Front gegen Rassismus, Ausgrenzung und Fremdenhass, was heutzutage schick ist. Wird da Wasser gepredigt und Wein getrunken? Eine Mitstreiterin ist Xenia Richters, Mitverlegerin des «Badisches Tagblatt». Sie gibt mit Tante und Mutter die lokale Zeitung heraus, hat also unbeschränkte Möglichkeit, ihre Gedanken und Meinungen zu allen Themen zu veröffentlichen. Warum also diese «dunkle Seite» im Netz?

Die Zeit drängt! Der Umzug der BT-Redaktion samt Mitarbeitern und deren Autos steht kurz bevor. Dann ist der Parkplatz frei, die profane Nutzung des Synagogengrundstücks wäre beendet. Die drei Verlegerinnen Eva Ertl, Yvonne Hambruch-Piesker und Xenia Richters können Buße tun, für die «ererbte und weitergeführte Familienschande» an der jüdischen Gemeinde in Baden-Baden. Die Familie Hambruch hat keine Nachkommen mehr. Xenia Richters ist die letzte der Familie! Warum diese Gier nach Eigentum? Warum nicht ein Zeichen setzen gegen Antisemitismus?

Die Stadt Hamburg und ihre Bürgerschaft haben EINSTIMMIG beschlossen, die zerstörte Synagoge am Bornplatz wiederaufzubauen und sie der jüdischen Gemeinde zurückzugeben. Wie in Baden-Baden wurde das Grundstück von der Universität als Parkplatz genutzt. Hamburg sieht diesen Bauplan als Antwort auf das Attentat von Halle und setzt so ein Zeichen gegen Antisemitismus.

Warum tut Baden-Baden es nicht der Hansestadt gleich? Für den hiesigen Gemeinderat ist das offenkundig kein Thema, obwohl Oberbürgermeisterin Mergen verkündet und ermahnt hat, diesem Antisemitismus aktiv entgegenzutreten. Muss es denn erst einen offiziellen Kläger geben für die Rückgabe des Grundstücks? Gerichte und Richter haben dafür längst ein offenes Ohr. Oder glaubt Xenia Richters, wo kein Kläger, ist auch kein Richter? Wäre da nicht Buße zum Aschermittwoch angebracht?

Man wird ja noch fragen dürfen – oder?

Gertrud Mayer
Baden-Baden



In eigener Sache – Falsche Tatsachenbehauptungen von grüner Stadtratskandidatin

goodnews4-Redaktion Die zuständige Medienbehörde Landesanstalt für Kommunikation, LfK, überprüfte die bei goodnews4.de veröffentlichten Leserbriefe und stellte fest, dass die journalistische Sorgfaltspflicht in allen Fällen eingehalten wurde. goodnews4.de berichtete.

Die von Frau Rita Hampp, grüne Stadtratskandidatin, in Facebook mehrfach getätigte Behauptung, dass es sich unter anderen bei diversen Leserbriefen von Rudolf Rust oder Gertrud Mayer um «Fakes», also Fälschungen, handeln würde, ist falsch. Diese Personen existieren und in jedem Fall eines Pseudonyms ist der goodnews4-Redaktion Identität und Klarname bekannt. Richtig ist, dass die beiden Leserbriefschreiber sich mit der Rolle des Baden-Badener Zeitungsverlages im Nationalsozialismus befassen, insbesondere in Zusammenhang mit den Eigentumsverhältnissen des alten Synagogen-Grundstücks in Baden-Baden, das sich im Eigentum der Baden-Badener Zeitungsverleger befindet. Das Grundstück der 1938 niedergebrannten Synagoge wurde jahrelang vertragswidrig als Parkplatz für das Badische Tagblatt benutzt.

In der Facebook-Gruppe mit falschen Behauptungen zu goodnews4-Veröffentlichungen ist auch die BT-Zeitungsverlegerin und Mitverantwortliche für die Entscheidungen der Eigentümerfamilie, Xenia Richters, als Mitglied aufgeführt. In keinem Fall gingen Rita Hampp und die Zeitungsverlegerin auf in den Leserbriefen dargelegte Fakten ein. Ein jüdischer Mitbürger, der dies forderte, wurde aus dieser Facebookgruppe mit dem Namen «Baden-Baden gegen Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzung» ausgeschlossen.


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