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Urteil noch nicht rechtskräftig

Baden-Badener „Pfadfinderprozess“ – Staatsanwaltschaft bestätigt: „Auf freiem Fuß“ – Verurteilter legte Revision ein

Baden-Badener „Pfadfinderprozess“ – Staatsanwaltschaft bestätigt: „Auf freiem Fuß“ – Verurteilter legte Revision ein
Der ehemalige Pfadfinder-Gruppenleiter wurde im Dezember 2020 zu drei Jahren Haft verurteilt. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
01.06.2021, 00:00 Uhr



Baden-Baden Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden bestätigte auf Anfrage von goodnews4.de, dass der im Dezember 2020 vom Landgericht Baden-Baden verurteilte 64-jährige frühere Pfadfinder-Gruppenleiter «auf freiem Fuß» ist.

Das Landgericht Baden-Baden befand ihn für schuldig, zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen 1983 und 1987 mehrere Kinder und Jugendliche einer Pfadfindergruppe genötigt zu haben, ein damals 7- bis 11-jähriges Mädchen, das ebenfalls Mitglied der Pfadfindergruppe war, nackt auszuziehen, auf einem streckbankähnlichen Tisch anzubinden und dann zu vergewaltigen. Die Beteiligten habe er anschließend durch «Pfadfinderschwur» genötigt, niemanden von dem Geschehen zu berichten. goodnews4.de berichtete…weiterlesen mit goodnews4Plus.


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