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Rechtslage um altes Synagogengrundstück umstritten

Zweifel an Eigentumsrechten des alten Baden-Badener Synagogengrundstücks – Francois Blum: „Verträge von 1948 in Freiburg und von 1955 in Baden-Baden sind ungültig"

Zweifel an Eigentumsrechten des alten Baden-Badener Synagogengrundstücks – Francois Blum: „Verträge von 1948 in Freiburg und von 1955 in Baden-Baden sind ungültig"
Derzeit wird das alte Synagogengrundstück als Parkplatz für das Badische Tagblatt benutzt. Foto: goodnews4-Archiv

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goodnews4-O-TON-Interview von Christian Frietsch mit Francois Blum

Baden-Baden, 07.03.2019, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Das offizielle Baden-Baden hat bisher die Synagogenfrage nicht in die Öffentlichkeit getragen. Die Anfrage der Juden an das Baden-Badener Rathaus nach einer Unterstützung bei der Grundstücksuche wurde mit einer Absage der Oberbürgermeisterin erledigt. goodnews4.de berichtete. Auch mit der religiös und historisch begründeten Forderung der Juden nach einem würdevollen Umgang mit dem alten Synagogengrundstück befasste sich ein großer Teil der Kommunalpolitiker mit Rücksicht auf die Eigentümer lieber nicht.

Rechtlich könnte der Fall nun möglicherweise eine Wende nehmen. In einem goodnews4-O-TON-Interview vertritt Francois Blum, Sprecher der Nachkommen der Überlebenden der damaligen israelitischen Gemeinde Freiburg, die Auffassung, dass «das Gelände der alten Synagoge in Freiburg und das Gelände der alten Synagoge in Baden-Baden nicht dem offiziellen Eigentümer oder Eigentümerin heute gehört».


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