Aus dem Rathaus Bühl

23.000 Wahlberichtigte in Bühl – Vorbereitungen zu Europa- und Kommunalwahlen laufen auf „Hochtouren“

23.000 Wahlberichtigte in Bühl – Vorbereitungen zu Europa- und Kommunalwahlen laufen auf „Hochtouren“
Foto: Archiv

Bühl, 25.04.2024, Bericht: Redaktion In der Stadtverwaltung laufen die Vorbereitungen für die Europa- und Kommunalwahlen auf Hochtouren, lässt das Rathaus in Bühl wissen.

Der Gemeindewahlausschuss habe die eingegangenen Wahlvorschläge für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen am 9. April zugelassen, sodass die öffentliche Bekanntmachung der Bewerberinnen und Bewerber am vergangenen Freitag, 19. April, erfolgen konnten.

Die weitere Mitteilung aus dem Rathaus Bühl vom 23. April 20243 im Wortlaut:

Bei den Wahlen am 9. Juni sind in Bühl rund 23.250 Personen wahlberechtigt, darunter zirka 1.450 EU-Bürgerinnen und Bürger. Die Unionsbürger wurden bereits mit einem Schreiben darüber informiert, dass sie bei der Europawahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen müssen, um ihr Wahlrecht ausüben zu können. Für die Kommunalwahlen sind die EU-Bürger automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und damit wahlberechtigt. Bei den Europa- und Kommunalwahlen sind auch die 16- bis 18-Jährigen (Jungwähler) wahlberechtigt, das sind in Bühl 1.259 Personen, darunter 52 EU-Bürger.

Aufgrund der zu erwartenden Zahl der Briefwähler werden neben den 25 Urnenwahlbezirken noch zehn Briefwahlbezirke gebildet. Das sind vier mehr als bei den vergangenen Europa- und Kommunalwahlen. Die eingeteilten Wahlhelfer kommen hauptsächlich aus den Reihen der städtischen Beschäftigten sowie der Stadt- und Ortschaftsräte. Am Wahltag werden rund 220 und am darauffolgenden Montag über 280 Wahlhelfer eingesetzt.

 

Anfang Mai werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Auf diesen ist der Vermerk «rollstuhlgerecht» aufgedruckt, wenn das entsprechende Wahllokal so eingerichtet ist, dass insbesondere Menschen mit Behinderung und Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Nur noch die Wahllokale in Oberbruch und Oberweier sowie die beiden Wahllokale in Eisental sind nicht barrierefrei.

Briefwahl-Beantragung online möglich

Sobald die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sind, können die Wahlberechtigten die Wahlscheine und gleichzeitig die Briefwahlunterlagen beantragen; sie werden im Bürgerbüro im Rathaus II, Hauptstraße 41, ausgegeben. Neben der persönlichen Beantragung vor Ort kann man die Briefwahl beziehungsweise die Wahlscheine auch schriftlich, zum Beispiel mit der Wahlbenachrichtigung, oder auch in elektronischer Form über die städtische Webseite unter www.buehl.de/wahlen beantragen. Auf dieser ist dann unter anderem auch ein Link zum Erfassungsformular für die Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigung eingestellt. Mit einem mobilen Gerät gelangt man über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ebenfalls auf dieses Erfassungsformular.

Es steht jedem offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten die Betroffenen automatisch einen Hinweis. Dieser Link ist ab Montag, 6. Mai, bis Mittwoch, 5. Juni, freigeschaltet, das heißt innerhalb dieses Zeitraums können die Briefwahlunterlagen per Internet beantragt werden. Natürlich ist auch eine formlose Beantragung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum möglich. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden über die Deutsche Post AG zugestellt.

Sehbehinderte und blinde Menschen können vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter (08 00) 00 09 67 10 (gebührenfrei) erhalten.

Unabhängig von der Beantragung der Briefwahlunterlagen erhalten alle Wahlberechtigten im Mai die Stimmzettel für die Kommunalwahlen, um sie zuhause in Ruhe anschauen und dann zur Wahl ins Wahllokal mitnehmen zu können. Die Stimmzettel für die Europawahl werden dagegen nur in den Wahllokalen ausgeteilt. Dort müssen die Stimmzettel für die Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen in den entsprechenden Stimmzettelumschlägen in die Wahlurnen geworfen werden, während es für die Stimmzettel der Europawahl keine Stimmzettelumschläge gibt.

Auszählung auch am Montag

Die Wahlzeit endet für alle Wahlen am Sonntagabend um 18.00 Uhr. Danach wird nur noch das Ergebnis der Europawahl ausgezählt, welches im Alten Trausaal des Rathauses I präsentiert wird. Am Montag, und gegebenenfalls Dienstag, erfolgt dann ab 8.00 Uhr die Ergebnisermittlung des Kreistags, anschließend des Gemeinderates und schließlich der Ortschaftsräte. Aufgrund der Stimmzettelerfassung mittels EDV werden die Wahllokale in die Büroräume der Rathäuser und Ortsverwaltungen sowie auch in den Stadtbauhof und in die Feuerwehr verlegt. Da nahezu alle Beschäftigte der Kernverwaltung und der Ortsverwaltungen als Wahlhelfer eingesetzt werden, findet an diesem Montag, und gegebenenfalls zum Teil am Dienstag, kein normaler Dienstbetrieb statt.

Die laufende Präsentation der Wahlergebnisse erfolgt am Montag ab dem Vormittag ebenfalls im Alten Trausaal, bis am späten Nachmittag nach dem Gemeinderat auch die Ortschaftsratswahlen ausgezählt sind. Sofern die Ortschaftsratswahlen zum Teil erst am Dienstagvormittag ausgezählt werden, erfolgt die Präsentation auch nochmals am Dienstag.

Für allgemeine Fragen zu den Wahlen können sich die Bürgerinnen und Bürger an die städtische Abteilung Gremien und Kommunales unter Telefon (0 72 23) 9 35-2 14 beziehungsweise -2 16 wenden, spezielle Fragen zur Briefwahl beantwortet auch gerne das Bürgerbüro unter Telefon (0 72 23) 9 35-5 17 beziehungsweise -5 47.




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