Aus dem Landratsamt Ortenau

Coronainfizierte Person in mehreren Gaststätten – In Kehl, Rheinau und Offenburg – Gesundheitsamt informiert über nicht zu ermittelnde Kontaktpersonen

Coronainfizierte Person in mehreren Gaststätten – In Kehl, Rheinau und Offenburg – Gesundheitsamt informiert über nicht zu ermittelnde Kontaktpersonen
Auch in einer Cocktail Bar in Kehl hat sich die mit SARS-CoV-2 infizierte Person aufgehalten. Foto: Archiv

Offenburg, 18.09.2020, Bericht: Landrastamt Das Gesundheitsamt Ortenaukreis ermittelt aktuell im Fall einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person, die sich im infektiösen Zeitraum in mehreren Gaststätten in Kehl, Rheinau und Offenburg aufgehalten hat.

Personen, die sich am Mittwoch, 9. September 2020, zwischen 21 Uhr und 21:30 Uhr im Burger-King-Restaurant in Offenburg aufgehalten haben und inzwischen Krankheitssymptome wie Husten, erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen haben, werden aufgefordert, sich per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angaben der eigenen Kontaktdaten an das Gesundheitsamt zu wenden. Sie werden dann über die weiteren Schritte informiert. Daneben ruft das Gesundheitsamt alle Personen zur Kontaktaufnahme auf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, die sich am Mittwoch, 9. September 2020, zwischen 22 Uhr und 23 Uhr in der Cocktail Bar «Blaue Lagune» in Kehl sowie in derselben Nacht zwischen 23:15 und 1:30 Uhr des Folgetages in der Bar «Déja Vu Shisha Lounge» in Rheinau aufgehalten haben.

«Dieser Aufruf gilt unabhängig von Symptomen. In Shisha Bars ist das Infektionsrisiko aufgrund des Rauchens und der Aerosol-Bildung nach unserer Auffassung größer», sagt Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau. Im Gegensatz dazu müssen sich Personen, die die Schnellrestaurantkette in Offenburg aufgesucht haben und sich gesund fühlen, zunächst nicht an das Gesundheitsamt wenden. «Wir bitten sie jedoch, bis zum 23. September ihren Gesundheitszustand genau zu beobachten», so Bressau. Diese Personen können regulär ihre Arbeitsstelle aufsuchen, Kinder können zur Schule oder in den Kindergarten gehen. «Wie alle Bürger sollten aber besonders diese Personen aktuell ihre Kontaktpersonen möglichst gering halten und die allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und dem Tragen von Masken beachten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Schnellrestaurant– wenn überhaupt – dann nur ein kurzzeitiger Kontakt zur infizierten Person stattgefunden hat und das Infektionsrisiko damit gering ist», erläutert Bressau.

Bedeutung von Gästelisten für die Kontaktpersonenermittlung

Bei der Kontaktpersonen-Ermittlung wurde das Gesundheitsamt durch teilweise falsch angegebene oder fehlende Telefonnummern vor Herausforderungen gestellt. «Dafür haben wir kein Verständnis! Jeder Restaurant- und Bar-Besucher sollte im eigenen Interesse korrekte Kontaktdaten angeben, da wir nur so über ein mögliches Ansteckungsrisiko informieren können», verdeutlicht Bressau. «Genauso müssen Restaurant- und Bar-Betreiber die Dokumentation der Gästedaten ernst nehmen, da sie der Fürsorge ihrer Gäste verpflichtet sind und nicht zuletzt eine gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation besteht, welche bei Missachtung zu empfindlichen Geldbußen führen kann», erklärt Bressau. «Wir arbeiten in solchen Fällen eng mit den örtlichen Polizeibehörden und Ordnungsämtern zusammen und sind dankbar für die Unterstützung für unsere Arbeit, die wir von dort erhalten», ergänzt Reinhard Kirr, zuständiger Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit beim Landratsamt.


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