Wahlanfechtung

Klage abgewiesen – Rastatter Oberbürgermeisterin Monika Müller kann weiterregieren – Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Urteil noch nicht begründet

Klage abgewiesen – Rastatter Oberbürgermeisterin Monika Müller kann weiterregieren – Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Urteil noch nicht begründet
Monika Müller, SPD, hat die Stichwahl der OB-Wahl 2023 in Rastatt mit 70 Stimmen Vorsprung kanpp gewonnen. Foto: Archiv

Rastatt/Karlsruhe, 24.04.2024, 12:20 Uhr, Bericht: Redaktion Die Rastatter Oberbürgermeisterin Monika Müller kann weiterregieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe teilte heute gegen Mittag mit, dass die Klage gegen die OB-Wahl abgewiesen wurde. Eine Begründung für das Urteil liegt noch nicht vor. Monika Müller hatte die Wahl mit nur 70 Stimmen Vorsprung gegen Michael Gaska gewonnen.

«In dem Klageverfahren gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, wegen der Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Klage mit Urteil vom 23.04.2024 abgewiesen», heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Der Tenor des Urteils sei den Verfahrensbeteiligten heute bekanntgegeben worden.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.

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Zum Gegenstand der Klage erklärte das Gericht im Vorfeld der Verhandlung: «Gegen die Gültigkeit der Wahl macht die Klägerin u. a. geltend, dass sich die Kandidatin Müller nicht an die Plakatierungsregeln gehalten habe und Plakate in der unmittelbaren Umgebung von Straßenkreuzungen und Einmündungen angebracht habe. Dadurch sei der Mitbewerber benachteiligt worden. Zudem sei der Mitbewerber durch Äußerungen des vorherigen Oberbürgermeisters Pütsch, dessen Ehefrau und eines Ortsvorstehers zu verschiedenen Anlassen öffentlich diskreditiert worden.»

Aufgrund der Wahlanfechtung ist bisher noch keine offizielle Amtseinführung von Monika Müller erfolgt. Im Dezember wählte der Rastatter Gemeinderat sie zur «bestellten Oberbürgermeisterin». Als bestellte Oberbürgermeisterin hat Monika Müller in vollem Umfang die Bürgermeisterrechte, ist Leiterin der Verwaltung, Vorsitzende des Gemeinderates, vertritt die Gemeinde und führt die Bezeichnung Oberbürgermeisterin.




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