Lebensmittelkontrolle

„Peter‘s gute Backstube“ auf der Ekelliste – Lebensmittelbehörde berichtet über Schimmel und Mottenlarven in der Produktion in Bühl

„Peter‘s gute Backstube“ auf der Ekelliste – Lebensmittelbehörde berichtet über Schimmel und Mottenlarven in der Produktion in Bühl
Auch in Baden-Baden betreibt das Bühler Unternehmen „Peter‘s gute Backstube“ mehrere Filialen. Foto: Archiv

Baden-Baden/Bühl, 20.12.2023, Bericht: Redaktion Es ist ganz schön was los auf der Ekelliste in Baden-Baden und Umgebung. Erst jetzt wurde bekannt, dass es auch «Peter‘s gute Backstube» erwischt hat.

Im Bericht der Lebensmittelüberwachung ist von allerlei Funden in der Produktion in Bühl die Rede. Schimmel, Mottenlarven und auch eine Schabe seien im April dieses Jahres gefunden worden. Erst jetzt gab die Behörde bekannt, dass der Großbäcker auf der Ekelliste geführt wird. Zuletzt wurden mehrere gastronomische Betriebe in Baden-Baden beanstandet. goodnews4.de berichtete.

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Hier der Wortlaut der Mitteilung der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landkreises Rastatt zum Fall «Peter‘s gute Backstube»:

«Verschmutzte Rührkuchenformen wurden ohne Reinigung wiederverwendet, so dass Verschmutzungen in die neuen Rührkuchen eingebacken werden konnten. Backmargarine für süßen Hefeteig wurde im Kühlhaus mit verschimmelter Folie abgedeckt. In der Backstube befanden sich sporige sowie ausgefranste Gärgutträger. Hierdurch bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Brot und Brötchen durch Schimmel. Ebenso wurden in der Produktion defekte Kunststoffgärkörbe verwendet, wodurch die Gefahr einer Kontamination durch Fremdkörper von Brot und Brötchen bestand. Auf einer Teiglinie der Produktion lag der Deckel einer Lebensmittelkiste, an dessen Innenseite Mottenlarven mit Gespinsten klebten. In dieser Kiste war zuvor Sauerteig gelagert, der für Brot und Brötchen verwendet wurde. In der Eismaschine für die Teigzubereitung wurde eine Schabe gefunden. Hierdurch bestand die Möglichkeit, dass diese in Brot- und Brötchenteig gelangen konnte. In der Produktionshalle der Grobbäckerei befand sich während der Produktion von Brot und Brötchen ein Vogel, wodurch diese kontaminiert werden konnten.»

 

«Es wurde eine Grundreinigung der Maschinen und Geräte, eine Schädlingsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Vorbeugung des Eindringens von Tieren (z. B. Vögel) in den Produktionsräumen angeordnet. Die Backmargarine wurde entsorgt. Die defekten sowie die verschimmelten Gärgutträger und Gärkörbe wurden aus der Produktion genommen.»

Hintergrund «Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung»

Die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung solle «nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden», erklärt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, sie diene «vor allem der aktiven Information des Verbrauchers aus Gründen behördlicher Transparenz». Die zuständigen Behörden sind nach Paragraf 40 Absatz 1a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches verpflichtet, «bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des verantwortlichen Unternehmens über Überschreitungen festgelegter Grenzwerte / Höchstgehalte / Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFGB (Lebensmittel und Futtermittel) oder das Vorhandensein eines nach Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffs in dem Lebensmittel oder Futtermittel oder alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von über 350 Euro zu erwarten ist oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist und deswegen gemäß Paragraf 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt ist, unverzüglich zu informieren».




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