Neue Corona-Verordnung ab heute in Kraft

Ab heute gelten diese neuen Corona-Regeln – Nur noch 10 Personen in Innenräumen – Gastro-Sperrstunde – Alle Regeln hier

Ab heute gelten diese neuen Corona-Regeln – Nur noch 10 Personen in Innenräumen – Gastro-Sperrstunde – Alle Regeln hier

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
27.12.2021, 00:00 Uhr



Baden-Baden Ab heute gelten neue Kontaktbeschränkungen. Bei privaten Treffen in Innenbereichen sind nur zehn geimpfte oder genesene Personen erlaubt. In der Gastronomie ist abends ab 22.30 Schluss, an Silvester ab 1.00 Uhr.

Auch für Veranstaltungen gelten ab heute neue Regeln. Ausgenommen von der 2G-Plus-Regel sind alle, deren vollständige Impfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Innerhalb der aktuell in Baden-Württemberg geltenden «Alarmstufe II» sind Veranstaltungen nur noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Besuchern erlaubt.

Winfried Kretschmann und seine Landesregierung haben sich entschlossen, neben den verbindlichen Regeln der novellierten Coronav-Vrordnung auch eine Reihe von Empfehlungen auszusprechen. Laut neuer Verordnung wird Menschen über 18 Jahren in Innenräumen, in denen Maskenpflicht herrscht, eine FFP2-Maske empfohlen.

Hier alle Einzelheiten zu den ab heute gültigen Regeln:
Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen

In der Alarmstufe II sollen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung

Ausgenommen sind dann nur noch:

• Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.

• Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

•Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.

• Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.

• Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Anpassung der Kontaktbeschränkungen

• In der Alarmstufe II darf bei Treffen, bei denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, nur ein Haushalt mit jetzt zwei weiteren Personen zusammenkommen. Da das Alter bei den Ausnahmen herabgesetzt wurde, sollen damit besondere soziale Härten verhindert werden.

• Nicht zur Personenzahl hinzu zählen aber nur noch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre (anstatt bislang bis 17 Jahre).

• Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen:
10 Personen in Innenräumen
50 Personen im Freien.

Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen

• In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität, aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

• In den Alarmstufen müssen Anlagen mit Aerosolbildung wie insbesondere Dampfbäder, Dampfsaunen und Warmlufträume schließen.

• In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe und Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Casinos eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der Kontaktbeschränkungen.

PDF Corona-Regeln auf einen Blick
PDF Aktuelle Corona-Verordnung mit Gültigkeit ab 27. Dezember 2021




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.

Die wichtigsten Nachrichten-Headlines von goodnews4.de kostenlos per E-Mail.
Anmeldung rechts oben auf der Startseite von goodnews4.de.