Neue Corona-Verordnung

Corona-Exit-Schritte in Baden-Württemberg ab morgen – Kurios: Masken in Discos dürfen beim Tanzen abgelegt werden

Corona-Exit-Schritte in Baden-Württemberg ab morgen – Kurios: Masken in Discos dürfen beim Tanzen abgelegt werden
Die neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg tritt morgen in Kraft. Quelle: Landesregierung

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
22.02.2022, 12:55 Uhr



Stuttgart Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und «bedachtsame Lockerungen auf den Weg gebracht», erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute Mittag in der Regierungspressekonferenz in Stuttgart. Dazu gehört auch ein kurioser Kompromiss.

In Diskotheken müssen grundsätzlich Masken getragen werden, nicht aber auf der Tanzfläche. «Das ist ein Kompromiss mit den Clubbetreibern. Wir haben einen hohen Schutz und beim Tanzen ist die Maske einfach sehr, sehr einschränkend für die, die tanzen, und deswegen haben wir das ausgehandelt. Sie gehen ja mit 2G-Plus-Plus rein und das akzeptieren wir so», erklärte Sozialminister Manne Lucha, wie es zu dieser Regel kam. «2G-Plus-Plus» bedeutet, dass auch Geboosterte einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen müssen.

Im gesamten Land gilt ab morgen wieder die Warnstufe und damit in vielen Bereichen wieder die 3G-Regelung statt wie bisher 2G. Dazu zählen Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen. In der Basisstufe sind in diesen Bereichen keine Zugangsbeschränkungen mehr vorgesehen, in der Alarmstufe würde hingegen wieder die 2G-Regel gelten. Das bisherige und «in enger Abstimmung mit Wissenschaft sowie medizinischer Praxis entwickelte Stufensystem des Landes» werde somit beibehalten, heißt es aus Stuttgart Die Grenzwerte werden vor dem Hintergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante angepasst. Zudem wird die Alarmstufe II gestrichen.

 

Hier die wichtigsten Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:
Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 4 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 15 und ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Mehr Besucher bei Veranstaltungen möglich Bei Veranstaltungen werden die Auslastungsgrenzen erhöht. In der Basisstufe gelten keine Zugangsbeschränkungen. In der Warnstufe sind in geschlossenen Räumen höchstens 60 Prozent der Kapazität zulässig bei einer Personenobergrenze von 6.000 Besucherinnen und Besuchern. Im Freien gelten 75 Prozent bei einer maximalen Personenanzahl von 25.000 Besucherinnen und Besuchern. In der Alarmstufe sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit höchstens 50 Prozent der Kapazität zulässig, bei einer Personenobergrenze von 2.000 Besucherinnen und Besuchern. Im Freien kann mit höchstens 50 Prozent ausgelastet werden bei einer maximalen Personenzahl von 5.000 Besucherinnen und Besuchern. Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen: Basisstufe: keine Beschränkungen Warnstufe: ein Haushalt plus zehn Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu) Alarmstufe ein Haushalt plus fünf Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu)

Clubs und Diskotheken dürfen unter Auflagen öffnen Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. In der Basisstufe gilt 3G. In der Warn- und Alarmstufe gilt, dass nur vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene, die zudem zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen, eingelassen werden dürfen. Es gilt grundsätzlich die Maskenpflicht mit Ausnahme der Tanzfläche.

Angepasste Regelungen gelten auch für Saunen (Basisstufe: keine Beschränkungen; Warnstufe: 3G; Alarmstufe: 2G) und Dampfbäder (Basisstufe: 3G; Warn- und Alarmstufe: 2G).

Die lokalen Ausgangsbeschränkungen entfallen.

Die Maskenpflichtwird in geschlossenen öffentlichen Räumen und im ÖPNV grundsätzlich beibehalten. Personen ab 18 Jahren müssen in der Warn- und der Alarmstufe weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

PDF Corona-Regeln ab Mittwoch, 23. Februar 2022




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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