Beschluss Bund-Länder-Konferenz

„Defacto Lockdown“ für Gastronomie – BWIHK-Kritik nach Bund-Länder-Beschlüssen – Clubs und Discos bleiben geschlossen

„Defacto Lockdown“ für Gastronomie – BWIHK-Kritik nach Bund-Länder-Beschlüssen – Clubs und Discos bleiben geschlossen
Die Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Olaf Scholz haben sich auf die bundesweite inzidenzunabhängige 2G-plus-Regel für die Gastronomie geeinigt.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
07.01.2022, 17:50 Uhr



Berlin/Baden-Baden Die inzidenzunabhängige 2G-plus-Regel, die in Baden-Württemberg schon greift, bedeute «de facto» einen «Lockdown für die Gastronomie», reagiert der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag, BWIHK, auf die heute Abend verkündeten Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz. «Die Branche steht auf dem Spiel», wird Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer des BWIHK zitiert.

Ab wann die Regelung bundesweit gilt, ist noch nicht bekannt. Ein Bundesland hat bereits angekündigt, die 2G-plus-Regel nicht umsetzen zu wollen. Sachsen-Anhalt will seine derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beibehalten ohne zusätzliche Tests für Genesene und Geimpfte in der Gastronomie. In Sachsen-Anhalt sei die Delta-Variante weiterhin vorherrschend und neue Maßnahmen deshalb bisher noch nicht nötig.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Videokonferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz: «Die heutigen Beschlüsse orientieren sich in weiten Teilen an dem, was in Baden-Württemberg bereits gilt – etwa mit Blick auf 2GPlus in der Gastronomie oder der FFP2-Maskenregel. Es ist gut, dass hier nun bundesweit nachgeschärft wird.»

Hier die wichtigsten drei Entscheidungen aus den Beschlüssen von heute:

1. Auch der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). An diesen Orten können Masken 4 nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante dort besonders leicht überträgt.

Die Länder werden beim Vollzug ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen, in denen aufgrund des direkten Kontaktes, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist.

 

3. Clubs und Diskotheken («Tanzlustbarkeiten») in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

Mehr: PDF Beschluss Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. Januar 2022




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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