Rastatter OB-Wahl gültig

Einspruch gegen OB-Wahl in Rastatt gescheitert – Klage kann beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden

Einspruch gegen OB-Wahl in Rastatt gescheitert – Klage kann beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden
Monika Müller gewann mit knappem Vorsprung die Stichwahl der OB-Wahl in Rastatt. Foto: Archiv

Rastatt/Karlsruhe, 30.11.2023, Bericht: Redaktion Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl Rastatt und weist Einspruch zurück. Wie die Karlsruher Behörde gestern mitteilte, sind damit die OB-Wahlen der Stadt Rastatt am 24. September 2023 und am 15. Oktober 2023 gültig.

Dies sei das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Den gegen die Wahl erhobenen Einspruch hat das Regierungspräsidium als unbegründet zurückgewiesen. «Gegen die Zurückweisung des Einspruchsbescheids kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung über den Einspruch ist demnach noch nicht bestandskräftig», erklärt das Regierungspräsidium.

 

Als Siegerin der Stichwahl am 16. Oktober ging Monika Müller knapp vor Michael Gaska aus dem Rennen hervor.

ZUM THEMA

“Monika

Monika Müller wird Oberbürgermeisterin in Rastatt – 70 Stimmen Vorsprung vor Michael Gaska – Amtliches Endergebnis OB-Wahl steht fest




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.