Quarantäneregeln

Neue Regeln für Schulen und Kitas – „Bei größeren Ausbruchsgeschehen müssen nicht mehr komplette Schulklassen und Kitagruppen in Quarantäne“

Neue Regeln für Schulen und Kitas – „Bei größeren Ausbruchsgeschehen müssen nicht mehr komplette Schulklassen und Kitagruppen in Quarantäne“
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart, 03.02.2022, Bericht: Redaktion «Bei größeren Ausbruchsgeschehen müssen nicht mehr komplette Schulklassen und Kitagruppen in Quarantäne», teilte die Landesregierung gestern mit.

Einen entsprechenden Handlungsleitfaden für die Gesundheitsämter hat die Landesregierung aktualisiert. Demnach müssen sich von nun an nur noch positiv getestete Kitakinder und Schülerinnen und Schüler absondern. Bisher lautete die Regel, dass die ganze Klasse oder Kitagruppe in Quarantäne geschickt werden musste, wenn mehr als fünf Jugendliche oder 20 Prozent einer Klasse infiziert waren. Nach wie vor werden jedoch auch weiterhin alle nicht-quarantänebefreiten Schülerinnen und Schüler einer Klasse an fünf Tagen hintereinander getestet, wenn dort Infektionsfälle auftreten.

«Damit schützen wir den Präsenzunterricht und gewährleisten einen einigermaßen geregelten Schul- und Kitabetrieb. Omikron breitet sich auch unter den Kindern und Jugendlichen rasant aus, immer mehr von ihnen infizieren sich. Nach der alten Regel hätten immer mehr komplette Schulklassen und Kitagruppen in Quarantäne gehen müssen – das wollen wir verhindern», wird Gesundheitsminister Manne Lucha in der Erklärung seines Ministeriums zitiert. Und Kultusministerin Theresa Schopper ergänzt: «Mit regelmäßigen Testungen, Masken, dem Förderprogramm für Luftfilter und Vorgaben zum Lüften können wir diesen Schritt gehen und gewähren weiterhin einen sehr hohen Schutz für die Jugendlichen und ihre Familien.»

 

Bei einem Ausbruchsgeschehen können auch schulorganisatorische Gründe greifen, die es notwendig machen, eine Klasse vorübergehend im Fernunterricht zu unterrichten. Das Kultusministerium hat nach Rückmeldungen aus der Praxis den Schulen Entscheidungsspielräume innerhalb eines angemessenen Rahmens bezüglich der Unterrichtsgestaltung gegeben. Diese sehen vor: Sofern der Präsenzunterricht auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, können Schulen vorübergehend für einzelne Klassen, Lerngruppen, Bildungsgänge oder auch die gesamte Schule zu Fernunterricht oder Hybridunterricht wechseln.


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