Nächste Woche mündliche Verhandlung

OB-Wahl in Rastatt gültig oder nicht gültig? – Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe

OB-Wahl in Rastatt gültig oder nicht gültig? – Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe
Monika Müller. Foto: Archiv

Rastatt/Karlsruhe, 18.04.2024, Bericht: Redaktion Noch kann sich die gewählte Oberbürgermeisterin Monika Müller in ihrem Amt nicht sicher fühlen. Mit nur 70 Stimmen Vorsprung vor Mitbewerber Michael Gaska ist sie ins Rastatter Rathaus eingezogen.

An der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen während des Wahlkampfs zweifelt eine Klägerin aus Rastatt mit einem von 100 Wahlberechtigten unterstützen Einspruch, die die OB-Wahl in Rastatt für ungültig erklären lassen wollen. Eine mündliche Verhandlung findet dazu nächste Woche am Dienstag und Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe statt.

 

Zum Gegenstand der Klage erklärt das Gericht: «Gegen die Gültigkeit der Wahl macht die Klägerin u. a. geltend, dass sich die Kandidatin Müller nicht an die Plakatierungsregeln gehalten habe und Plakate in der unmittelbaren Umgebung von Straßenkreuzungen und Einmündungen angebracht habe. Dadurch sei der Mitbewerber benachteiligt worden. Zudem sei der Mitbewerber durch Äußerungen des vorherigen Oberbürgermeisters Pütsch, dessen Ehefrau und eines Ortsvorstehers zu verschiedenen Anlassen öffentlich diskreditiert worden.»




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