Corona-Impfung

Sozialministerium zur Einmal-Impfung - Johnson & Johnson reicht nicht mehr aus

Sozialministerium zur Einmal-Impfung - Johnson & Johnson reicht nicht mehr aus
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart, 19.01.2022, Bericht: Redaktion Auf eine Änderung bei den Impfverabreichungen weist das Sozialministerium hin.

Am Wochenende hat der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst, die ab sofort gilt. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nun nicht mehr aus.

In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech beziehungsweise Moderna, damit der vollständige Impfschutz vorliegt.

 

Die Neuregelung des Bundes führt auch dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als «geboostert» gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt, für den Zutritt einen Test vorweisen. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus. Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden.


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