Neue Verordnung notverkündet

Sperrstunde in der Gastronomie ab Montag – Hier die neue Corona-Verordnung mit allen Details

Sperrstunde in der Gastronomie ab Montag – Hier die neue Corona-Verordnung mit allen Details
Die Kontaktbeschränkungen wurden in der neuen Corona-Verordnung auch für Geimpfte und Genesene verschärft.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
23.12.2021, 20:22 Uhr



Stuttgart In seiner Regierungserklärung kündigte Ministerpräsident Kretschmann gestern die verschärften Regeln in der neuen Corona-Verordnung an, die aber erst in Kraft treten kann, wenn diese Verordnung auch rechtsgültig verkündet wurde. Das ist nun der Fall.

Die Kontaktbeschränkungen werden sofort nach Weihnachten nochmals erweitert. Eine Sperrstunde in der Gastronomie und die FFP2-Maskenempfehlung werden neu eingeführt. Die 2G+-Regel wurde an die neue Booster-Empfehlung der STIKO angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 27. Dezember 2021 in Kraft.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:

Für geimpfte und genesene Personen gilt:
− 10 Personen in Innenräumen
− 50 Personen im Freien

Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen.

Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.

FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

• In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+-Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:
− Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
− Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
− Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
− Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

• In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

PDF Aktuelle Corona-Verordnung in der ab 27. Dezember 2021 gültigen Fassung

 

Weitere Informationen

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufen landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 1,5 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 3 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe II: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 6 oder ab 450 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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