Beginn der Amtszeit von OB Pütsch 2008 oder 2007?

Tafel vor dem Rathaus – Richtigstellung der Stadt Rastatt – Gemeindeordnung: „Der bestellte Oberbürgermeister führt die Bezeichnung Oberbürgermeister“

Tafel vor dem Rathaus – Richtigstellung der Stadt Rastatt – Gemeindeordnung: „Der bestellte Oberbürgermeister führt die Bezeichnung Oberbürgermeister“
Auf der Tafel am Rastatter Rathaus wird die Amtszeit von Hans Jürgen Pütsch als Oberbürgermeister von 2008 bis 2023 angegeben.

Rastatt, 25.03.2024, Bericht: Redaktion Mit der Bitte um eine Richtigstellung eines goodnews4-Berichtes wandte sich das Rathaus Rastatt an die Redaktion. Hintergrund des Berichtes ist der Eintrag auf einer Tafel am Rathaus Rastatt. Dort wird der Beginn der Amtszeit des ehemaligen Oberbürgermeisters Hans Jürgen Pütsch mit dem Jahr 2008 angegeben.

Vom 17. Dezember 2007 bis zum 7. Januar 2008 übte Hans Jürgen Pütsch das Amt als Amtsverweser aus. In Paragraf 48 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg heißt es dazu: «Der bestellte Bürgermeister führt die Bezeichnung Bürgermeister (Oberbürgermeister).» Im Jahr 2007 wurde anstelle von «bestellter Bürgermeister» noch der Begriff «Amtsverweser» verwendet. So bleibt die Frage offen, ob es denn nicht legitim ist, den Amtsverweser Oberbürgermeister zu nennen, wenn das Gesetz die Bezeichnung Oberbürgermeister zulässt.

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„Müller stiehlt Pütsch ein Amtsjahr“ – Lapsus des Rastatter Rathauses

Die Stadt Rastatt hat sich aber entschieden, auf der Tafel vor dem Rathaus die Zeit von 17.September 2007 bis 7. Januar 2008 nicht als Oberbürgermeister-Zeit zu nennen. Der Rathaustafel zufolge hat der Rastatter Oberbürgermeister nur 15 Jahre im Rathaus residiert. Manche Rastatter werden sich fragen, wo denn das 16. beziehungsweise das 1. Amtsjahr von Hans Jürgen Pütsch geblieben ist.

 

Bitte der Stadt Rastatt einer «Richtigstellung»:

«In dem heute von Ihnen veröffentlichten Beitrag ‚Müller stiehlt Pütsch ein Amtsjahr - Lapsus des Rastatter Rathauses‘ stehen falsche Tatsachenbehauptungen und irritierende Formulierungen. Wir bitten um Richtigstellung:

Es ist falsch, dass der Stadt beim Eintrag der Amtszeiten des ehemaligen Oberbürgermeisters Hans Jürgen Pütsch auf einer Tafel am Rathaus ein Fehler unterlaufen ist. Herr Pütsch wurde zwar am 30. September 2007 als Oberbürgermeister gewählt. Wegen einer Klage hatte er das Amt jedoch zunächst vom 17. Dezember 2007 bis zum 7. Januar 2008 als Amtsverweser ausgeübt. Im Januar 2008 erfolgte dann die offizielle Amtseinführung von Herrn Pütsch. Auf dieses Datum bezieht sich der Eintrag, der also völlig korrekt ist.

Hier von Lapsus oder Fehlleistung zu sprechen und zudem der neuen Oberbürgermeisterin zu unterstellen, sie stehle Herrn Pütsch ein Amtsjahr, mag als launige Formulierung gemeint sein, ist aber definitiv falsch und eine Unterstellung, die wir mit Nachdruck zurückweisen.»




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