Corona-Maßnahmen

Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege – Ab 10. Januar für „Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres“

Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege – Ab 10. Januar für „Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres“
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart, 15.12.2021, Bericht: Redaktion Mit Blick auf die Omikron-Variante hat sich die Landesregierung gestern im Ministerrat darauf verständigt, dass in Kitas und auch in Einrichtungen der Kindertagespflege künftig vermehrt getestet werden soll.

Ab dem 10. Januar sollen «Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres an diesen Angeboten nur dann teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus vorliegt», teilte das Kultusministerium gestern mit.

«Mit zusätzlichen Tests und der Testpflicht wappnen wir uns dafür, dass die Omikron-Variante auf uns zukommt. Wir wollen an den Kindertageseinrichtungen so viel Gesundheitsschutz wie möglich bieten», wird Kultusministerin Theresa Schopper in der Erklärung ihres Ministeriums zitiert. Ihr Kabinettskollege, Sozialminister Manne Lucha, ergänzt: «Zur Gefährlichkeit von Omikron für Kinder gibt es noch keine abschließend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Es ist deswegen der richtige Schritt, vorausschauend und präventiv die Sicherheitszäune hochzufahren und eine Testpflicht einzuführen.»

 

Die Testungen sollen entweder vor Ort in der Kita oder zu Hause von den Eltern vorgenommen werden können. In letzterem Fall müssen die Eltern der Einrichtung gegenüber erklären, dass sie der Testung nachgekommen sind und das Testergebnis negativ war. Tests von anerkannten Teststationen sollen ebenfalls anerkannt werden. Vorgesehen sei, dass entweder dreimal pro Woche ein Schnelltest vorgenommen oder zweimal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird. Ebenso soll die Regelung, die für einen Wiedereintritt in den Betrieb nach einem positiven Test in der Gruppe gilt, angepasst werden. Hier soll gelten, dass die Kinder sich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen testen müssen.


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