April-Stammtisch

Verein Stadtbild Baden-Baden lädt zum Stammtisch – Zweifel am Sinn eines vierten Bürgermeisters – „Kosten der Bürgermeisterstelle besser in Stadtgestaltung stecken“

Verein Stadtbild Baden-Baden lädt zum Stammtisch – Zweifel am Sinn eines vierten Bürgermeisters – „Kosten der Bürgermeisterstelle besser in Stadtgestaltung stecken“
Immer neue Beton-Würfel verändern sukzessive das Stadtbild Baden-Badens. Foto: Archiv

Baden-Baden, 11.04.2024, Bericht: Redaktion Dem Baden-Badener Verein Stadtbild e.V. gehen die Themen nicht aus. Die Genehmigungen für die Errichtung immer neuer, unförmiger, meist überdimensionierter Betongebäude sind nur schwer in den Griff zu bekommen.

Bis heute unerklärlich sind die fehlenden vom Baugesetz sogar geforderten Regulierungen durch die Behörden. Man denke an den Skandal auf dem ehemaligen SWR-Gelände und anderen Projekte, wo die gesetzlichen Grundlagen zum Gestalten durch das Rathaus nicht genutzt wurden. Zur Bauleitplanung heißt es im Baugesetzbuch Paragraf 1, Absatz 5: «Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.»

Der Verein Stadtbild lädt zum Stammtisch ein, wo auch Nicht-Vereinsmitglieder Vereins willkommen sind.

 

Die Mitteilung des Vereins Stadtbild vom 10. April 2024 im Wortlaut:

«Stadt – GESTALTUNG statt Stadt – VERWALTUNG»!

Was haben die obigen Begriffe mit unserem Stadtbild zu tun? Antwort = ALLES!

Laut Presseumfrage vom 06.04.2024 gehören Stadtentwicklung und Stadtplanung in das Aufgabengebiet eines Oberbürgermeisters. In Baden-Baden ist das nicht so und es soll auch in Zukunft offensichtlich nicht so sein.

Gemäß Vorschlag zur Umstrukturierung der Rathausspitze soll ein 4. Bürgermeister mit neuem Dezernat geschaffen werden – mit enormen Kosten. Anstelle zu bündeln, wird regelrecht aufgebläht.

Die historische Struktur unserer Stadt ist einmalig schön und beispielhaft. Die sogenannte moderne Entwicklung Baden-Badens mit u. a. «Betonkultur statt Baukultur» mit eher zufälligem und wenig koordiniertem Zusammenspiel von Stadtteilen, Gebäuden, Plätzen und Straßen sowie städtebaulichen Vernetzungen zeigt auf, dass seit vielen Jahren eine Gesamtkonzeption der modernen Stadt fehlt, weil die Stadtentwicklung offensichtlich seit vielen Jahren NICHT «Chefsache» war.

Soll/Kann ein 4. Bürgermeister dieser Misere abhelfen? Die Kosten der 4. Bürgermeisterstelle sollte besser in die Stadt-Gestaltung gesteckt als in die Stadt-Verwaltung! In 10 Jahren sind das viele Millionen Euro.

Das ist nur ein Punkt, über den der Verein Stadtbild e. V. beim seinem Stammtisch am Mittwoch, 17. April 2024, 18 Uhr, Café Kunsthalle, Lichtentaler Allee. Dazu eine Präsentation: Aufzeigen eines Gesamtstadtbildes anhand von Beispielen, welche die Verknüpfung von Historie-Gegenwart und Moderne weitgehend homogen abbildet. Die Zukunftsfähigkeit einer Stadt wird auch dadurch gewährleistet, wenn Stadtentwicklung und Stadtplanung langfristig bei der Rathausspitze angesiedelt sind. Unser hochwertiges, historisch gewachsenes Stadtbild hat mehr verdient als nur oftmals zufällig zusammengefügte Projekte – ohne deutlich sichtbare städtebauliche Gesamtkoordination.

Baugesetzbuch (BauGB)

§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

(3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; die Aufstellung kann insbesondere bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in Betracht kommen. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

(4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.

(5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern und zur Erfüllung der Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Wärme- und Energieversorgung von Gebäuden treibhausgasneutral zu gestalten sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.




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