Baden-Baden, 22.01.2020, Kommentar: Christian Frietsch Mühsam muss sich die Stadtverwaltung ihre Grundstücke zusammenstochern, um dem in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg geforderten Grundsatz der Daseinsvorsorge nachzukommen, also auch für Wohnraum für die nicht so Wohlhabenden zu sorgen.