Aus dem Rathaus Baden-Baden

Durchführung von Trauerfeiern – Maßgaben des Baden-Badener Rathauses

Durchführung von Trauerfeiern – Maßgaben des Baden-Badener Rathauses
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 14.05.2020, Bericht: Rathaus Es gibt weitere neue Maßgaben zu Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen.

Wie das städtische Fachgebiet Friedhof mitteilt, können ab sofort wieder Trauerfeiern in den städtischen Trauerhallen stattfinden. Dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Vorgabe gilt nicht für Personen, die in einem Haushalt leben. Die Zahl der nutzbaren Sitzplätze in den Trauerhallen wird durch die Abstandregel deutlich eingeschränkt. Der Mindestabstand gilt allerdings auch dann, wenn Stehplätze innerhalb oder außerhalb der Trauerhalle eingenommen werden.

Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen, die vor und nach den Trauerfeiern erforderlich sind, können Termine für Feiern in den Trauerhallen vorerst nur eingeschränkt vergeben werden. Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel sind weiterhin mit höchstens 50 Teilnehmenden zulässig. Das Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.


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