Förderprogramm

Förderung für Ebersteinburg und Rebland – 708.500 Euro für „Wohnumfeldgestaltung“ und „fünf private Wohnbauvorgaben“

Förderung für Ebersteinburg und Rebland – 708.500 Euro für „Wohnumfeldgestaltung“ und „fünf private Wohnbauvorgaben“
Josef Benz, Thomas Schwarz, Rolf Basse und Ulrich Hildner informierten über die Programmentscheidung ELR 2024. Foto: Jonas Sertl / Stadt Baden-Baden

Baden-Baden, 04.04.2024, Bericht: Redaktion Das Land Baden-Württemberg fördert über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, ELR, den Erhalt der Ortsmitten im Rebland und in Ebersteinburg.

Wie das Baden-Badener Rathaus mitteilt, werden im Jahr 2024 «die Wohnumfeldgestaltung im Rahmen der Sanierung der Ebersteinburger Straße, sowie fünf private Wohnbauvorgaben in Neuweier, Steinbach und Varnhalt mit einem Gesamtfördervolumen von 708.500 Euro in das ELR-Förderprogramm aufgenommen». Seit 2012 beteilige sich Baden-Baden bereits mit dem Rebland an dem Programm, Ebersteinburg sei 2022 hinzugekommen. Seitdem seien mit einem Fördervolumen von circa 2,015 Millionen Euro viele kleinere und größere Projekte im Rebland umgesetzt worden.

 

Zu dem Förderprogramm erklärt das Rathaus: «Das ELR ist das bedeutendste Strukturentwicklungsprogramm des Landes für den ländlichen Raum. Seit 1994 fördert das Land mit dem ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg eine ausgewogene dezentrale Struktur bewahrt. Besonders im Fokus steht der Erhalt attraktiver Ortsmitten, die Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum und Bewahrung der lokalen Infrastruktur. Ziel des ELR ist es auch, den Flächenverbrauch zu reduzieren und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Auch die Entscheidung, die Förderkulisse des ERL erstmals auf Wohngebiete der 1970er Jahre auszuweiten, gibt nun weiteren Teilen der Bevölkerung die Chance, Wohnhäuser mit finanzieller Unterstützung des Landes zu modernisieren. Insgesamt werden in 2024 429 Städte und Gemeinden mit 104,4 Millionen Euro an Fördermitteln unterstützt. Mit diesen Mitteln werden 1.113 Projekte aus den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Arbeiten umgesetzt.»




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