Bebauung Aumattstraße weiter in der Kritik

Urbanes Gebiet Aumatt – „Neuer Wein in alten Schläuchen“ – Statement des Vereins Stadtbild

Urbanes Gebiet Aumatt – „Neuer Wein in alten Schläuchen“ – Statement des Vereins Stadtbild
Der "Dienstleistungsbereich Aumattstraße" soll zum "Urbanen Gebeit Aumattstraße" werden. Quelle: Stadt Baden-Baden

Baden-Baden, 12.05.2020, Bericht: Redaktion In einem Statement geht der Verein Stadtbild auf die aktuelle Lage um das Bauprojekt in der Aumattstraße ein. Das Thema wurde gestern von der Tagesordnung der Bauausschusssitzung am 14. Mai abgesetzt.

Das Statement des Vereins Stadtbild Badn-Baden im Wortlaut:

Wir sehen einen erneuten Anlauf der Verwaltung, den Spagat zwischen Investorforderungen und Interessen der Allgemeinheit zu versuchen. Er muss scheitern.

Hatten doch Fraktionen bei der letzten Beratung einen klaren Auftrag an die Verwaltung gegeben: min. 50% Wohnen und das über alle Grundstücke des B-Plan-Bereichs. Dies konnte mit Beibehaltung der bisherigen Planungsstrukturen, die ja für gewerbliche Nutzung (Büro-Dienstleistung) optimiert war, nicht gut gehen. Wer schafft schon ein hochspezialisiertes Nutzfahrzeug an, um es dann auch für Personentransport einzusetzen. Unsere Stadtplanung findet das offensichtlich gut.

Die professionell für Büronutzung entworfene und gerade deshalb auch prämierte Wettbewerbsplanung, ist für Wohnungsnutzung denkbar ungeeignet und wird nicht funktionieren.
Diese Gebäudetypologie wird aber durch ein starres Gerüst von Vorgaben im Bebauungsplan zementiert, mit Regelgebäudetiefen von über 15m, die darüber hinaus bis zum 1.OG flächig miteinander verbunden sind, was zu wenig Belichtungsflächen führt. Dazu kommen die parallelstehenden Gebäude mit Zwischenräumen von 5m bis 8m. Deshalb kann durch diese Vorgaben eine Wohnnutzung erst ab 2.OG durchgängig erfolgen.
Vom «Grünen Tisch» der Stadtplaner her gesehen, soll so ab Grundstück «Farben Frank» 70 Prozent Wohnnutzung erfolgen – realisiert werden können aber max. nur 40 Prozent, aufgrund der beschriebenen Zwänge.

Ganz anders bei den Investorgrundstücken, hier sind nur 20 Prozent Wohnen gefordert. Die lassen sich, wie in einer Textpassage beschrieben, aber auch auf einem Grundstück zusammenfassen. Gleichzeitig fügt es sich, dass mit der jetzt möglichen «Aufstockun» des vorhandenen Wohnhauses auf max. 6 Vollgeschosse, für den Investor die glückliche Möglichkeit besteht, den geforderten Wohnanteil komplett in diesem Gebäude auszuweisen, um seine restlichen Grundstücke dann ungeschmälert verwerten zu können.

Rechnet man zusammen, ergibt sich über alle Grundstücke des Bebauungsplanes dann gerade knapp 30 Prozent Wohnanteil. Weit entfernt vom Auftrag der Fraktionen an die Verwaltung. Und zu welchen Bedingungen? Wir vom Verein Stadtbild erkennen im westlichen Planungsbereich eine unnötig massiv zusammengequetschte Wohnbebauung, mit dicht gegenüberliegenden Fassaden, die der Großzügigkeit des vorhandenen Auengeländes fundamental widerspricht. «Neuer Wein (in diesem Falle die Wohnnutzung) gehört in neue Schläuche».


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