Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden

Stadt Baden-Baden ändert seine Hauptsatzung

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden am 25.07.2019 die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

§ 1

§ 3 Abs. 1 Bildung und Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse erhält die folgende Fassung:

Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:

a) Hauptausschuss
b) Bau- und Umlegungsausschuss
c) Schul- und Sportausschuss

Diese bestehen jeweils aus den Vorsitzenden und je 14 Mitgliedern des Gemeinderats.

Für die Bereiche Kur und Tourismus können Sachverständige in den Hauptausschuss beratend hinzugewählt werden.

§ 2

§ 18 Inkrafttreten erhält die folgende Fassung:

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wurde vom Gemeinderat beschlossen in seiner Sitzung am 25.07.2019. Die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften wurden beachtet.

Ausgefertigt: Baden-Baden, den 25.07.2019

Margret Mergen
Oberbürgermeisterin

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Baden-Baden geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.


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