Aus dem Rathaus Gaggenau

Rathaus Gaggenau erinnert an Rauchverbot – „Wer sich nicht an das Rauchverbot hält und einen Brand auslöst, muss mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen“

Rathaus Gaggenau erinnert an Rauchverbot – „Wer sich nicht an das Rauchverbot hält und einen Brand auslöst, muss mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen“
Foto: Stadt Gaggenau

Gaggenau, 03.08.2023, Bericht: Redaktion Die Stadt Gaggenau erinnert an das Rauchverbot, das in ganz Baden-Württemberg in Wäldern und Naturschutzgebieten gilt.

Die verheerenden Waldbrände in Südeuropa sind eine Warnung mehr für manche etwas sorglosen Waldbesucher, auch wenn die Witterung derzeit nicht gerade hochsommerlich ist.

«Müll und Zigaretten gehören grundsätzlich nicht in den Wald und das Rauchen ist über die wärmere Jahreszeit auch in den Wäldern Baden-Württembergs verboten», erklärt das Gaggenauer Rathaus jenen, die es noch immer nicht wissen. Waldbesucher unterschätzten oft die Gefahr, die im Sommer von trockenen Blättern und Ästen ausgehe. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette reiche aus, um einen Wald in Brand zu setzen. Diese Brände forderten die Feuerwehr besonders heraus, da sich die Situation durch Topographie und Windentwicklung schnell verändert und oft mehrere Brandherde zu bekämpfen seien.

 

«Die Folgen können dramatisch sein», warnt das Rathaus. «Neben dem Verlust der Flora sind Brände für die im Wald und im Naturschutzgebiet lebenden Insekten, Vögel und Wildtiere sehr gefährlich. Deshalb gilt grundsätzlich für alle Waldbesucher ab Ende März bis Oktober ein generelles Rauchverbot. Wer sich nicht an das Rauchverbot hält und dadurch einen Brand auslöst, muss mit sehr hohen Schadenersatzforderungen rechnen», teilt die Stadt Gaggenau mit.




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