Windkraftplanung

Kritik an Windkraft-Planung auch im Landkreis Rastatt – Landrat Dusch antwortet Bürgerinitiative

Kritik an Windkraft-Planung auch im Landkreis Rastatt – Landrat Dusch antwortet Bürgerinitiative
Christian Dusch, Landrat des Landkreises Rastatt. Foto: Archiv

Rastatt, 07.03.2024, Bericht: Redaktion Nicht nur in Baden-Baden regt sich Widerstand gegen die Planungen in Sachen Windkraft. Mit einem Schreiben antwortet der Rastatter Landrat Christian Dusch auf die Kritik der «Bürgerinitiative Schwarzwald-Heimat aktiv», die sich gegen die Planungen zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie in der Region Mittlerer Oberrhein richtet.

Zu den Vorwürfen der Bürgerinitiative wegen «verfahrensrechtlicher Mängel» erklärt Landrat Dusch: «Der Landkreis Rastatt ist nicht Träger des Verfahrens. Sie richten Ihre Kritik daher an den falschen Adressaten.» Er weist auch Vorwürfe zurück, wonach es «Versäumnisse» des Landratsamts gebe. Dabei geht es um die «Verantwortung für das Wohlergehen der Menschen im Landkreis Rastatt, da durch die Vorranggebiete dramatisch in das persönliche Lebensumfeld und die Natur eingegriffen werde». Dazu erklärt Landrat Dusch, dass die «Ausweisung von Vorranggebieten keine konkreten Eingriffe» vorwegnehme. Er sei «von der Notwendigkeit der Energiewende überzeugt und werde daher die vielfältigen Projekte und Anstrengungen der Städte und Gemeinden sowie den Vorhabenträgern in meiner Funktion als Landrat und mit der Verwaltung des Landratsamtes Rastatt konstruktiv und bei Bedarf auch kritisch begleiten», erklärt Landrat Dusch seine Position zum Thema.

ZUM THEMA

“WKA-Veranstaltung

WKA-Veranstaltung in Lichtental – Anwohner schildert Erfahrungen mit Windkraftanlage – „Wir sind extrem gestört in unserer Ruhe“

Der Offene Brief von Landrat Christian Dusch an die «Bürgerinitiative Schwarzwald-Heimat aktiv» vom 6. März 2024 im Wortlaut:

Ihr Schreiben zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Regionalplanfortschreibungen «Regionalbedeutsame Windkraftanlagen» vom 20. Februar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben kritisieren Sie die derzeit laufenden Planungen zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie in der Region Mittlerer Oberrhein. Hinsichtlich der von Ihnen geltend gemachten vorgeblichen verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Mängel im Rahmen der Regionalplanung verweise ich Sie an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein. Der Landkreis Rastatt ist nicht Träger des Verfahrens. Sie richten Ihre Kritik daher an den falschen Adressaten.

 

Gleichzeitig weisen Sie auf angebliche Versäumnisse unsererseits hin und appellieren an meine Verantwortung für das Wohlergehen der Menschen im Landkreis Rastatt, da durch die Vorranggebiete dramatisch in das persönliche Lebensumfeld und die Natur eingegriffen werde.

Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Ausweisung von Vorranggebieten keine konkreten Eingriffe vorwegnimmt. Sie ist planerische Grundlage dafür, dass die bislang im gesamten Außen-bereich grundsätzlich zulässigen Windenergieanlagen zukünftig nur noch in Vorranggebieten errichtet werden dürfen. Der Ausbau der Windenergie soll also durch den Regionalplan auf bestimmte Flächen beschränkt werden. Der konkrete Bau einer Windenenergieanlage wird jedoch damit nicht unmittelbar ermöglicht, sondern muss erst im Rahmen eines umfassenden immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zugelassen werden. Hier kommt dem Landratsamt Rastatt als zuständiger Verfahrensbehörde für alle im Landkreis zu genehmigenden Anlagen eine Schlüsselrolle zu.

Ich kann Ihnen versichern, dass das Landratsamt Rastatt sicherstellen wird, dass die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens zu beachtenden Belange – darunter die der Anwohner und der Natur – selbstredend sorgfältig geprüft und gewürdigt werden. Hinweisen möchte ich jedoch auf den Umstand, dass die Genehmigung bei Vorliegen der zu stellenden Anforderungen nach den gesetzlichen Vorschriften erteilt werden muss.

Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Landkreis Rastatt muss – mit Blick auf seinen Beitrag bei der Energiewende und der langfristigen Sicherstellung des Standortes der Wirtschaftsregion Mittelbaden – daher seinen Beitrag beim Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten. Dies erfordert, dass die in unserer Region gegebenen Potentiale geprüft und genutzt werden. Das gilt auch und im Besonderen für die Windenergie. Vor diesem Hintergrund begrüße und unterstütze ich auch die Anstrengungen der Städte und Gemeinden, Projekte – sei es im Bereich der Photovoltaik, der Wasserkraft oder der Windenergie zu realisieren.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.