Reisewarnung

Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten – Reiswarnung des Außenministeriums – Moskau mehrfach Ziel von Drohnenangriffen

Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten – Reiswarnung des Außenministeriums – Moskau mehrfach Ziel von Drohnenangriffen
Foto: Archiv

Berlin, 13.01.2024, Bericht: Redaktion Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete – Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar – wird gewarnt. Dies teilte das Auswärtige Amt im Berlin gestern mit.

In der Russischen Föderation bestehe auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen. Zur Sicherheitslage heißt es aus dem Auswärtigen Amt: «Die Stadt Moskau und vor allem das südliche Umland waren in den letzten Monaten mehrfach Ziel von Drohnenangriffen. Diese haben bisher begrenzte Sachschäden verursacht. Weitere Angriffe können nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für mögliche Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr.»

 

Die weitere Mitteilung des Auswärtigen Amts im Wortlaut:

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung.

• Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam, da diese sich sehr kurzfristig ändern können.
• Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
• Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
• Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
• Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.

Ein- und Ausreisen

Finnland hat am 11. Januar 2024, zunächst bis zum 11. Februar 2024, die Schließung aller Grenzübergänge aus der und in die Russische Föderation verlängert, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.

Auf dem Landweg sind Ein- und Ausreise noch über einige wenige Grenzübergänge via Polen und Litauen (Kaliningrad), Estland, Lettland und Norwegen mit PKW oder Bus (Tickets online) möglich.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist eingestellt; es bestehen jedoch Flugverbindungen über internationale Drehkreuze. Dabei können Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.

Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in Sozialen Medien. Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.

• Beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
• Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.

Geldversorgung

Die Nutzung deutscher Kreditkarten, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation sind grundsätzlich nicht durchführbar. Es sind vereinzelt noch Überweisungen durch Anbieter von Auslandsüberweisungen auf Konten einer der wenigen nicht-sanktionierter Banken in Russland möglich, was jedoch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos erfordert. EUR-Banknoten dürfen nur für den Eigenbedarf mitgenommen werden. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD strafbar.

Sicherheit

Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt. In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen, siehe Aktuelles.

Terrorismus

Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern gezeigt haben, kann es in Russland, auch außerhalb der Kaukasus-Region, zu derartigen Vorfällen kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April 2017. Die russischen Behörden halten ihre Warnung vor Anschlägen aufrecht und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf.

• Seien Sie weiterhin insbesondere an belebten Orten, bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.




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