Baden-Baden, 01.10.2024, Bericht: Redaktion In der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Baden-Württemberg, GemHVO, sowie weiteren gesetzlichen Haushaltsvorschriften ist geregelt, dass die Verwaltung durch den genehmigten Haushaltsplan ermächtigt wird, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen, die im Haushaltsplan vorgesehen sind. Eine hauswirtschaftliche Sperre nach Paragraf 29 GemHVO wurde in Baden-Baden gestern Abend kurzfristig beschlossen.