Baden-Baden, 18.01.2021, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Schulen, Pflegeheime und Krankenhäuser können Antigen-Schnelltests nutzen, um Personal, Besucher, Patienten und Bewohner regelmäßig auf das Coronavirus zu testen. Dazu ist eine entsprechende Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung am 4. Dezember in Kraft getreten.