Kommentar

Baden-Badener Rathausspitze hat bei Leo-Affäre gegen Gesetze verstoßen - Regierungspräsidium Karlsruhe sieht aber "kein Anlass aufsichtlich tätig zu werden"

Baden-Badener Rathausspitze hat bei Leo-Affäre gegen Gesetze verstoßen - Regierungspräsidium Karlsruhe sieht aber "kein Anlass aufsichtlich tätig zu werden"
Oberbürgermeisterin Margret Mergen und der ehemalige Erste Bürgermeister Werner Hirth. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 24.01.2018, 00:00 Uhr, Kommentar: Christian Frietsch Das Regierungspräsidium gibt Stadtrat Seifermann und einem Baden-Badener Bürger Recht, dennoch sieht das Regierungspräsidium «kein Anlass aufsichtlich tätig zu werden». Das ist das Fazit einer Prüfung der Aufsichtsbehörde in Karlsruhe zu den Versäumnissen der Baden-Badener Verwaltungsspitze im Zusammenhang mit der Leo-Affäre.

Am Montagabend war die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe bekannt geworden. Für die auf fünfeinhalb DIN A4 Seiten zusammengefassten Ausführungen benötigte das Regierungspräsidium einen Zeitraum von fast einem Jahr. Am 20. Januar 2017 hatte Bürgermeister Alexander Uhlig die Öffentlichkeit von einer Kostenerhöhung von über 40 Prozent gegenüber dem Projektbeschluss des Gemeinderats bei der Leopoldsplatz-Sanierug in Kenntnis gesetzt. goodnews4.de berichtete.

«Der Gemeinderat hätte spätestens zu dem Zeitpunkt als fest stand, dass sich die Kosten für das Bauprojekt deutlich erhöhen werden, hierüber gemäß § 43 5 GemO informiert werden müssen. Nach dieser Regelung hat der Bürgermeister den Gemeinderat über alle wichtigen, die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten», zitiert das Regierungspräsidium die gesetzliche Handlungsgrundlage für die zuständige Oberbürgermeisterin und den Baubürgermeister. Das Schreiben des Regierungspräsidiums endet mit einer fast freundschaftlich anmutenden Hoffnung: «Das Regierungspräsidium ist zuversichtlich, dass die von der Stadt beantragte Beratung durch die GPA nicht nur bezüglich der Sanierung des Leopoldsplatzes, sondern auch hinsichtlich künftiger großer Bauprojekte zu einem transparenten und seitens der Verwaltung verbesserten Umgang mit diesen führt.»

Der mögliche Millionenschaden, der durch die Instanz des Gemeinderates möglicherweise hätte verhindert werden können, soll nun keine Konsequenzen haben. Für viele Bürger schwer zu verstehen. Die Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften und Gesetzen ist eine für das Funktionieren des Staates wohl notwendige Konsequenz. Wenn dies nur für die einfachen Bürger gilt und die Vertreter öffentlicher Einrichtungen sich gegenseitig davon ausnehmen, führt dies zu Zweifeln. Zweifel an dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz. Das Regierungspräsidium bestätigt jene Kräfte, die den so genannten Eliten ihr Vertrauen entziehen. In Zeiten von «weiter so» und fehlender politischer Alternativen einer Regierung in Berlin passen die Vorgänge um den Leopoldsplatz ins Bild. Eine ernsthafte Aufarbeitung von Missständen ist offenbar nicht mehr möglich.

In Baden-Baden ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts illegaler Preisabsprachen in Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags an das Bauunternehmen Weiss. Einem Bauunternehmen, dessen Prokurist in seiner Funktion als Stadtrat wesentlich an der Meinungsbildung vor Entscheidungen teilnimmt. Bis heute sind die Interessenkonflikte in diesem und anderen Fällen für den Gemeinderat ein Tabu. Loyalität unter den Gemeinderäten scheint in Baden-Baden ein höheres Gut als die Kritik und der für eine Demokratie notwendige schonungslose Diskurs in der Sache.

Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist leider keine Nahrung für einen Relaunch einer in die Jahre gekommenen Demokratie. Nur weniger als 20 Prozent der Wahlberechtigten haben bei der letzten Kommunalwahl in Baden-Baden die beiden großen sogenannten Volksparteien zusammen auf sich vereinigen können. Einen Weckruf vor der nächsten Kommunalwahl 2019 gab es nun auch aus Karlsruhe nicht.

PDF Prüfungsergebnis des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur «Vergabe der Baumaßnahme Sanierung Leopoldsplatz»


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