Rastatt, 23.02.2024, Bericht: Landratsamt Das vom Bundestag beschlossene neue Einbürgerungsrecht wird frühestens im Mai 2024 in Kraft treten. Die Einbürgerungsbehörde des Landratsamts Rastatt weist darauf hin, dass vor Ende Mai weder eine Auskunft erteilt, noch ein Antrag entgegengenommen werden kann.