Baden-Baden, 20.09.2024, Bericht: Redaktion Das international dominierende Hotel-Portal Booking.com darf den Hotels nicht mehr verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Seite günstiger anzubieten als auf Booking.com. Das ist die Quintessenz der Entscheidung des unter Aktenzeichen C-264/23 gestern veröffentlichten Urteils des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, in Luxemburg.